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Abstand zur Grundgrenze um 5cm unterschritten?

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  •  duzi
20.9.2023 0
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Hallo,

aufgrund eines Beitrages beim Bürgeranwalt habe ich mal bei unserem kürzlich gekauften Neubau-EFH mit dem Laser nachgemessen und festgestellt, dass von Fassade zu Nachbarzaun 2,95cm sind. Laut EP müssten es 3m sein. Ich habe etwas von Schauseitenverkleidungen gelesen, aber nicht wirklich verstanden. Wir haben ganz normal 15cm WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]. Ich habe beim Kauf auch nachgemessen, aber war da vll etwa ungenau, jedenfalls ist es mir nicht aufgefallen. Der Laser ist jedenfalls klar, hab's mehrmals gemessen.

Können uns diese fehlenden 5 cm zum Verhängnis werden? Was kann schlimmstenfalls passieren?



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