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PV Dokumentation

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  •  gufu1
  •   Silber-Award
23.10. - 24.10.2023
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo Community!

Ich bräuchte Unterstützung/Infos zum Thema Dokumentation einer PV-Anlage.
Habe schon die Suche bemüht, konnte aber nix konkretes finden.

Insbesondere geht es mir um die Dokumentation der E-Installation/Verteilung.
Ich hab da grad eine "Diskussion" mit meinem "Solateur" laufen der meint, er müsse mir keine Stromlaufpläne der gesamten Elektroinstallation die er für die PV errichtet hat liefern. Und da reden wir immerhin von 2 Wechselrichtern, 2 Subverteilern, Batterie mit kompletter Ersatzstrom Umschaltbox etc.
Alles was ich dazu finden konnte an möglicherweise verbindlichen Vorgaben ist die:

OVE ÖNORM EN 62446 – Mindestanforderung für Systemdokumentation, 
Inbetriebnahmeprüfung und Prüfkriterien
Die ÖNORM EN 62446 ist ausschließlich für netzgekoppelte PV-Systeme erarbeitet worden. 
Darin nicht behandelt werden Wechselstrommodulsysteme oder Systeme mit Energiespeichern (z.B. Batterien oder Hybridsysteme). Ziel diese Norm ist es, jenen, die für die Systementwicklung und -installation zuständig sind, eine Vorlage einer effektiven Dokumentation 
für die Kundschaft bereitzustellen

Nur was sind denn jetzt die Mindestanfoderungen? Die Norm hab ich natürlich nicht vorliegen.

Kann mir jemand sagen was die "Mindestanforderungen" sind bzw. den entsprechenden Passus aus der Norm schicken (gerne per PN).

Danke und mit freundlichen Grüßen

Günther

  •  gloitom
  •   Gold-Award
24.10.2023  (#1)
Nach ÖVE E 8101 ist eine angemessene Dokumentation verpflichtend.

Die Norm (auch Teile davon) kann ich dir nicht zur Verfügung stellen, ev. hilft das hier weiter:

https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/02-Druckversion-Seminar-E8101.pdf​

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/pruefung-elektrischer-anlagen-und-dokumentation.html​

1
  •  wiwi
24.10.2023  (#2)
Verpflichtend ist was vertraglich vereinbart ist. Wenn vertraglich keine Anlagendokumentation vereinbart ist dann muss der Elektriker diese auch nicht umsonst machen. Wenn dieser Punkt im Angebot "vergessen" wurde und z.B. nur die Erstellung des Prüfprotokolls angeführt ist, hilft nur ein Zusatzangebot.

Nachdem das Stichwort OVE E 8101 schon gefallen ist hier der Auszug was diese darunter versteht:


2023/2023102463967.png
Man beachte auch die Möglichkeit eine simple Liste zu erstellen.

Viele Anforderungen an die Systemdokumentation sind in der aktuellen OVE EN 62446-1 bereits durch das Prüfprotokoll gedeckt:


2023/20231024369784.png

Das bekommt man ggfs. auch selbst zusammen mit dem Prüfprotokoll und der Anlagenplanung, falls gebaut wie geplant.

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  •  Altromondo
  •   Bronze-Award
24.10.2023  (#3)

zitat..
gloitom schrieb: Die Norm (auch Teile davon) kann ich dir nicht zur Verfügung stellen, ev. hilft das hier weiter:

https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/02-Druckversion-Seminar-E8101.pdf​

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/pruefung-elektrischer-anlagen-und-dokumentation.html​

Deine Links haben ein \U200b Sonderzeichen hinten und gehen deswegen nicht.

Ich versuch mal ob man das weglöschen kann:

https://www.wko.at/branchen/noe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/02-Druckversion-Seminar-E8101.pdf

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/pruefung-elektrischer-anlagen-und-dokumentation.html

/edit: Ja, so scheints zu gehen...

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