Ich würde gerne in einer steilen Hanglage (Steiermark) ein Nebengebäude mit Satteldach auf 4 Punktfundamenten errichten. Damit ich das Gefälle des Grundstücks ausgleiche müssen die 2 südlichen Punktfundamente 1,8m höher sein als die beiden nördlichen. Muss ich diese Höhe bis zur maximal erlaubten Gesamthöhe dazurechnen oder kann ich ab den 1,8m noch die erlaubten 5m bis First sprich insgesamt 6,8m bauen? Das Nebengebäude ist lt Definition nur anzeigepflichtig - kann ich daraus ableiten dass falls alle Auflagen zum Nebengebäude erfüllt sind mir keine weiteren Vorschriften bzgl Ausführung gemacht werden können (zb Firstrichtung etc)
Danke für eure Antworten
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