Hallo Zusammen!
Ich hätte eine Frage bezüglich Aufstellungsort Luftwärmepumpe. (Salzburg Land)
Wir müssen/wollen in unserem Reiheneckhaus die Heizung nach 30J modernisieren.
Es soll eine Luftwämepumpe werden.
Bezüglich Aufstellungsort gibt es jedoch eine Besonderheit.
Unser Reiheneckhaus ist seitlich angebaut an ein Mehrparteienwohnhaus (ein weiteres gehört zu dieser Anlage)
Die
LWP LWP [Luftwärmepumpe] würde in unserem Garten stehen, jedoch unmittelbar (1m) an der Grenze zum Allgemeingrund (der de facto nur ein kleiner und ungenützter Grünstreifen ist) Der nächste Eigentümer bzw. dessen Garten ca. 10m entfernt.
Meine Berechnungen zur Schallimmissionen von (waermepumpe-austria) kommen zu dem Ergebnis das alle Grenzwerte bis zum nächsten Nachbar (eben mit 10m Entfernung) leicht eingehalten werden. Jedoch an der direkten Grenze zum Allgemeingrund natürlich nicht.
Die Frage die sich mir jetzt stellt: Ist dieser Aufstellungsort zulässig? Bedarf es einer Zustimmung der Nachbarn? Wenn ja ist hier eine einfache Mehrheit ausreichend oder müssen alle Zustimmen?
Vielen Dank für die Auskunft!
Sebastian
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