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Im seitlichen und hinteren Bauwich sind nur Nebengebäude zulässig, und Nebengebäude dürfen nicht höher als 3 sein. Sieht also so aus als wäre das Gebäude mit 5 Meter Firsthöhe eigentlich schon zu hoch. Eine Aufstockung ist daher schwer möglich. Wie die Höhe im Fall von großen und sprunghaften Niveauunterschieden an der Grenze gesehen wird, bin ich auch nicht ganz sicher, d.h. von wo aus die Höhe gemessen wird, jedoch darf ein Nebengebäude auch nur ein Geschoß aufweisen. Umwidmung in Wohnhaus kann ich mir, da es sich ja im Bauwich befindet und dort nur Nebengebäude zulässig sind (in Nebengebäude darf man nicht wohnen), auch schwer vorstellen. Außer es gibt in dem Ort einen Bebauungsplan, der das zulässt. Ich vermute, dass, obwohl es hinten eine "seitliche"Grenze ist, es trotzdem als hinterer Bauwich, und nicht als seitlicher, betrachtet wird. |
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