« Baurecht  |

NÖ - Negativer Grundriss und enorme Höhenunterschiede [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  strudeldimele
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.2. - 1.3.2024 1
1
Gerne würde ich ein Nebengebäude aus dem Jahr 1940 auf meinem Grundstück sanieren und aufstocken. Leider habe ich einige Unklarheiten hinsichtlich der Hanglage meines Grundstücks aufgrund des negativen Grundrisses. Das Grundstück ermöglicht eine gekuppelte und offene Bauweise ("OK") und befindet sich in Niederösterreich.
Das Haus ist eingeschossig mit einer Raumhöhe von 2,90 Metern, verfügt über ein Pultdach und eine Firsthöhe von 5 Metern. Auf der Rückseite (im seitlichen Bauwich?) schließt das Gebäude an ein Nebengebäude des Nachbarn 3 an. Auf dem Nebengebäude des Nachbarn 3 befindet sich zusätzlich ein Gartenhaus, das meinen Dachfirst mit einer Höhe von 2,3 Metern überragt.
Die rechte Seite meines Nebengebäudes schließt im hinteren Bauwich mit einer 7-8 Meter hohen Klinkerwand an Nachbar 2 an.
Fragen:
1.) Wie hoch darf das Nebengebäude maximal aufgestockt werden?
2.) Ist es möglich, das Nebengebäude seitlich zu Nachbar 1 über den seitlichen Bauwich (graue Strichlinien) hinweg zu verbreitern? Wäre es in Zukunft bei einer horizontalen Grundstücksteilung noch möglich, dieses Gebäude als Wohngebäude umzuwidmen?


_aktuell/20240220132301.png

  •  Ro78
1.3.2024  (#1)
Im seitlichen und hinteren Bauwich sind nur Nebengebäude zulässig, und Nebengebäude dürfen nicht höher als 3 sein. Sieht also so aus als wäre das Gebäude mit 5 Meter Firsthöhe eigentlich schon zu hoch. Eine Aufstockung ist daher schwer möglich.
Wie die Höhe im Fall von großen und sprunghaften Niveauunterschieden an der Grenze gesehen wird, bin ich auch nicht ganz sicher, d.h. von wo aus die Höhe gemessen wird, jedoch darf ein Nebengebäude auch nur ein Geschoß aufweisen.
Umwidmung in Wohnhaus kann ich mir, da es sich ja im Bauwich befindet und dort nur Nebengebäude zulässig sind (in Nebengebäude darf man nicht wohnen), auch schwer vorstellen.
Außer es gibt in dem Ort einen Bebauungsplan, der das zulässt.
Ich vermute, dass, obwohl es hinten eine "seitliche"Grenze ist, es trotzdem als hinterer Bauwich, und nicht als seitlicher, betrachtet wird.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Bezugsniveau