"Mehrfamilienhaus" ... ich finde keine Definition [OÖ]
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taliesin
[OÖ]
[Oberösterreich]
5.3.
- 7.3.2024
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Ich finde weder in der Bauordnung 1994, dem Bautechnikgesetz 2013, der Bautechnikverordnung 2013 noch im Raumordnungsgesetz 1994 eine Definition des Begriffs.
Gibt es den Begriff rechtlich überhaupt? Wenn ja, wo und welche Relevanz hat er?
Es interessiert mich ein wenig, weil wir ein einem 1972 als 'Zweifamilienhaus' (200m²) gebauten Haus leben und das aktuell zu zweit. Es soll zukünftig ja Abgaben für den Leerstand geben und ich frage mich, ob es Chance gibt, dass wir davon betroffen sein könnten.
Wie ist es denn bei der Gemeinde gemeldet? 2 Wohneinheiten oder eine? 2* Müllabfuhr? 2 Familienhaus ist einfach ein Wohngebäude mit 2 separaten Wohneinheiten. Kann aber denselben Eingang also gleiche Haustür haben ...
In der Bauordnung steht öfter mal 'Gebäude mit nicht mehr als 3 Wohnungen'. Aber auch da fallen wir dann natürlich rein. Wir haben nur eine Müllabfuhr und nur einen Stromzähler (inzwischen). Das Gebäude selbst hat 2 über ein Stiegenhaus zugängige Geschoße, die auch 2 volle Wohnungen erlauben würden. Was bei der Gemeinde gemeldet ist, kann ich nicht sagen, aber könnte ich natürlich erfragen.
Ich frage mich nur wie relevant das dann alles ist. Vermutlich wird man auf so ein Gesetz sowieso warten müssen, alles andere wird wohl Spekulation bleiben.
War nur wieder so eine Stammtischdiskussion und ich wollte mich schlau(er) machen, bin aber gescheitert.