Liebe alle,
auf unserem Grundstück liegt seit dem Bau der Siedlung in den 60ern ein Abwasserkanal. An diesem Kanal hängen nur mehr wir und leider auch noch der Nachbar. Der 2. Nachbar danach nicht mehr, das wissen wir von dem Betroffenen selbst. Die Gemeinde hat unserem Nachbarn zwar den Anschluss an den Hauptkanal ermöglicht, aber er verweigert.
Das Servitut wurde nie eingetragen im Grundbuch und war bisher auch nie Thema.
Da wir nun zugebaut haben, kam die Gemeinde auf die superwitzige Idee uns in die Genehmigung reinzuschreiben, dass das Servitut des Nachbarns und des Nachbarns daneben (der hängt gar nicht mehr an der Leitung) in unser Grundbuch einzutragen wär.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1.Darf die Gemeinde uns so etwas überhaupt in der Genehmigung vorschreiben, obwohl sie nicht die Begünstigten sind und kann uns die Fertigstellungsanzeige seitens Gemeinde verweigert werden, wenn wir das nicht machen?
2. Wer bezahlt den "Spaß"? Servituten haben ja einen Wert und den sollt ja jemand Offizielles feststellen. Ich möcht ehrlicherweise nichts zahlen, wenn ich nichts davon habe, ausser eine Wertminderung.
3. Was wenn doch eine Reparatur notwendig wird? Nachbar hat offenbar nie Geld für irgendwas :(
Vielleicht gibt es hier ja einen RA, der uns Tipps geben kann. Wir möchten uns gemäß ö. Recht korrekt verhalten, aber ungern ein Gutachten und die Eintragung selbst auch no bezahlen. Am liebsten wär uns natürlich der Nachbar hinge gar ned an uns dran.
Ich bin seit 2011 Eigentümerin des Hauses, es ist jedoch seit dem Bau in den 60er Jahren in Familienbesitz. Gutgläubigerweise gingen wir davon aus, dass sich alle Nachbarn ans Hauptnetz angeschlossen hatten, als die Gemeinde das ermöglicht hat.
Nachbarn sind 2009 hierher gezogen und sind Eigentümer.
Danke und Sorry für den langen Text :(