Hallo zusammen,
Ich plane gerade ein Gebäude auf einem ziemlichen steilen Hang in NÖ.
Das Gebäude hat 3x Geschoße, 2 Geschoße sind als unterirdische Geschoße zu sehen lt. Definition nach NÖ BO §4 (16), da die äußere Begrenzungsfläche mehrheitlich unter der Erde ist.
Darf man dann eigentlich Aufenthaltsräume in den 2x untereiridischen Geschoße ausweisen ? An der Vorderseite (hangabwärts) sind sie im Freien und es bieten sich große Fensterflächen an.
Es hoffe es kann mir jemand helfen.
PS:
0 und +1 = unterirdische Geschoße
2= oberirdisches Geschoß
Vielen Dank im Voraus!
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