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Carport Planung - Bewilligungspflicht & Brandschutz [W]

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  •  alv123
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5.5.2024 0
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Wir möchten unseren Stellplatz überdachen und ein Carport aus Stahl errichten lassen. Wissen aber nicht, ob es bewilligungspflichtig ist und ob eine Brandschutzwand benötigt wird.

zur baulichen Situation:
Der Stellplatz steht im Bauwich, am Nachbargrundstück steht ein Haus im Abstand von 3m zur GG.

meinen Recherchen zufolge sind "Flugdächer" lt WBO §62 bewilligungsfrei wenn unter 25m2.

Entspricht ein Carport mit 4 Stehern einem Flugdach? In den Begriffsbestimmungen zum Wiener Garagengesetz konnte ich nur von überdachten Stellplätzen lesen, Flugdächer finden da nur Erwähnung im Zusammenhang mit PV-Anlagen. In der Broschüre (ohne Rechtskraft): wird ein Flugdach für Stellplätze als Carport bezeichnet: https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/carport.pdf 

Ist unser 3x5m=15m2 geplantes Carport bewilligungspflichtig?

Weiters gibt es noch die OIB 2.2 zum Brandschutz. Hier steht, dass bis 50m2 Überdachung eine Brandschutzwand zu errichten ist. Bei 3m Breite ist das etwas beengend, aber darum komme ich wohl nicht herum, oder? Am liebsten hätte ich alle 3 Wände freigelassen, aufgrund der engen Platzsituation. Aber wenn ich die Seite zur GG auch noch mit einer Brandschutzwand ausstatten müsste, entspricht es dann noch einem Flugdach? Wäre es dann nicht vielmehr eine Garage? 

PS: Also eigentlich hätten wir gerne sowas wie auf Seite 1 abgebildet, aber wie ist das mit OIB RL RL [Rücklauf] 2.2 vereinbar? Wohl nur wenn es nicht direkt an der GG angrenzt:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/carport.pdf



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