Hallo!
Weiß jemand bescheid über die Bauvorschriften in NÖ bezüglich einen Carports, muß ich eine Bewilligung einholen, oder nur eine Bauanzeige, oder darf ich das Carport auf meinem Grundstück mit abstimmung der Nachbarn einfach hinstellen?
Ich weiss nicht was im Gesetz steht - aber da scheint es lokale Unterschiede zu geben. Bei uns (südlich von Wien) sagte die Baupolizei, ein Carport ist bewilligungspflichtig, und zählt auch zur bebauten Fläche. Das mit der bebauten Fläche hat mein Architekt ihnen dann ausreden können, aber in der Baubewilligung steht's drinnen, mit genauen Maßen etc. Freunden nördlich von Wien ist gesagt worden, dass sie nur eine Anzeoge machen müssen. Ruf' am besten die Gemeinde bei Euch an.
LG Andreas
Carport - Grundsätzlich ist gem. NÖ Bauordnung ein Bauwerk ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist und die Errichtung gem. § 14 NÖBO bewilligungspflichtig, wenn dadurch Gefahren für Personen und Sachen oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen können. Bew.pfl. weil: Statik (Schnee, Wind..), Ortsbild, Ableitung v. Niederschlagswässern, Brandschutz etc. Aber wenn´s der Bgm. nicht weiß .....*g*
Carport, besser überdachter Vorplatz - Ich habe im südlichen Nö ein Blockhaus errichtet, und mir wurde gesagt, daß im Bauplan "überdachter Vorplatz" stehen sollte, denn dann sind keine Branschutzauflagen einzuhalten. Ist auch bei einem Ziegelmassivhaus so.
Lg
Carport mit Blecheindeckung - weiss jemand, ob ein Carport mit 55m2 Blecheindeckung in unmittelbarer Nachbarhausnähe verstärkten Lärm durch Regen als Lärmbelästigung verursacht und deshalb nicht bewilligt wird.Ferner soll eine so grosse Blecheindeckung durch Hitze bzw Kältespannungen Lärm erzeugen und bei Regen auch Spritzwasser erzeugen. Dach hat ein Gefälle von 5 Grad.
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