« Elektrotechnik & Smarthome  |

neuer E-Befund bei Mieterwechsel?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  hmg6
2.6. - 6.6.2024 1
1
Hallo!
Ich hab 2022 einen E-Befund gemacht, weil ich die Wohnung vermieten wollte. Die Wohnung war jetzt 18 Monate vermietet und jetzt ist der Mieter ausgezogen und ich will die Wohnung wieder neu vermieten.

Auf dem E-Befund steht "Nächste gesetzliche bzw. empfohlene Überprüfung: 08:2032 oder bei Hauptmiete !"

Muss ich jetzt beim Mieterwechsel einen neuen E-Befund machen lassen?

  •  Aquila
  •   Bronze-Award
6.6.2024  (#1)
Du bist als Vermieter nur verpflichtet einen E-Befund auf Nachfrage nachzuweisen.
Wenn der Mieter keine Veränderungen durchgeführt hat, dann nicht.
Dieser sollte dann nicht älter als 5 Jahre alt sein.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Glasfaseranschluss neu - Anschlussfrage