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Unterschied Strombezugsrecht und Netzbezugsrecht

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.6.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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EIne Frage an die Community.

Ich habe heute das Ansuchen für meine PV Anlagen Erweiterung abgeschickt und innheralb von ein paar Stunden gleich einen Netzzugangsvertrag mit der angefragten Leistung erhalten. So weit, so gut.

Beim durchlesen der Vertrages fiel mir dieser Absatz auf:

_aktuell/20240610215163.png

Ich wußte, daß ich 4,1 kW Netznutzung hatte, aber die Unterscheidung zwischen Strombezugsrecht und Netznutzungsrecht ist für mich neu.

Kann mir jemand bitte den Unterschied zwischen den beiden Begriffen erklären ?
Und ob ich bei einem Netznutzungsrecht von 0 kW das Netz überhaupt verwenden darf ? 😀
 
Vielen Dank
Andy

  •  Gemeinderat
10.6.2024  (#1)
Ist bei mir auch so.
Stromnutzungsrecht: 17,5 kW
Netznutzungsrecht: 0 kW

Ich denke, es geht darum, dass du daraus nur die Benützung (!) des Netzes im Außnahm der Leistung für den Strombezug / Einspeisung nutzen kannst, aber nicht die "Leistung" des Netzes selbst, weil es dir nicht gehört. Du darfst es nutzen (wie ein Mieter eine Wohnung), aber es erhebt die Stromnutzung keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass dir diese Leistung auch netzseitig vorbehalten ist (also reserviert / garantiert). 
 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.6.2024  (#2)
Danke @Gemeinderat , das klingt plausibel (und nachvollziehbar)

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