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NÖ: Dachdeckung mit Tondachziegeln durch Welleternitplatten ersetzen. [NÖ]

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  •  EvaMusil
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
15.6. - 21.6.2024
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Muß ich für das entfernen meiner bestehenden Dachdeckung mit Tondachziegeln und danach ersetzen mit Welleternitplatten die Baubehörde informieren? Oder gar eine Bauverhandlung beantragen?

Die Dachlatten werden ersetzt und das Dach wird mit Holzbrettern zugenagelt. Darauf kommt das Eternit.

Das Gebäude wird nicht höher dadurch.

  •  Krautla
17.6.2024  (#1)
Würde das als Abänderung ohne Beeinträchtigung der Standsicherheit tragender Bauteile sehen. Müsste also im vereinfachten Verfahren (NÖ BO § 18 1a) möglich sein --> kein Planverfasser und Bauführer erforderlich. Ansuchen um Bewilligung nach § 18 1a + maßstäbliche Darstellung und Beschreibung in 2-facher Ausfertigung.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
20.6.2024  (#2)
Steht das Gebäude in einer Schutzzone? Hier gibt es spezielle Regeln.

Grundsätzlich ist die Instandsetzung von Bauwerken bewilligungs-, anzeige- und meldefrei. Jetzt wäre zu klären, ob dies auf dein Vorhaben zutrifft.
§ 17 Abs. 3:
Instandsetzung von Bauwerken, wenn
– die Konstruktionsart beibehalten sowie
– Formen und Farben von außen sichtbaren Flächen nicht wesentlich verändert werden;

Jetzt wäre mit der Baubehörde zu klären, ob dies bei dir zutrifft. 

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  •  EvaMusil
21.6.2024  (#3)
Danke. Ich habe nachgefragt. Ich brauch nix machen bei der Behörde.

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