Schönen Tag ins gesamte Forum
Bei meinen Projekt gibt es einen Punkt den ich gerne diskutiert hätte. Wir haben vor ca 13 Jahren ein Haus erstanden. Die vorherigen Besitzer sind kurz nacheinander (nach dem Kauf) verstorben.
Nachdem ich für einen Neubau angesucht habe fiel mir auf das der Fäkalkanal über Nachbargrund in die Ortsstraße mit darin befindlichen Ortskanal mündet. Ca 3m Rohr und Schacht
Die Gemeinde sagte das ich mit dem Reinhalteverband Rücksprache halten soll. Dieser meinte: Wenn der Nachbar eine Duldung bzw ein Benützungsrecht zugesteht ist es kein Problem.
Im Baubescheid hatte ich erwähnt den bestehenden Kanal (falls möglich) weiter nutzen zu wollen. Da aber der Schacht und der genaue Verlauf nicht gekennzeichnet waren ist im BB ein Neuanschluss eingetragen.
Kern der Diskussion: der Nachbar wollte das Haus auch kaufen. Hatte aber nicht so gut kommunizieren können zu den Lebzeiten meiner Vorbesitzer (um es sachlich zu sagen)
Natürlich würde ich gerne einfach einen neuen Schacht setzten (eigengrund) und in meiner Parzelle vom Kellergeschoss aus das Haus erschließen
Der Kanal wurde nachweislich Anfang 1992 gegraben.
Warum er über den Nachbar führt: laut Zeitzeugen war es billiger über dessen (noch immer Gründland) Feld zu graben als wie beim ehem. Eigentümer über die Zufahrt (weil gepflastert)
Es handelt sich um ca 3lfm 160 Rohr in 4 m Tiefe. Von meinem Grundstück in seines an einer Ecke diagonal verlaufend Richtung Ortskanal.
Theoretisch wäre der Kanal als Duldung "ersessen". Ich weiß das ist ein heikles Thema..30jahre, Dienstbarkeiten, Duldungen, Benützungsbewilligungen etc kenne ich von meinen ehemaligen AG.
Will mich aber nicht mit dem Nachbar anlegen. Mir ist es lieber ich schlafe gut, als sinnlos zu streiten
Ich will aber auch nicht etwas verwirken lassen was ich und eine Generation bereits benutzt hatte.
Fun fact: Der RHV meinte ihnen wäre es auch lieber nicht neuzugraben, weil 45 Jahre alte Verbundrohre usw.
Ich hoffe jemand hat noch ein konstruktives Feedback
Eloh tihs