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paar Informationen wären noch sinnvoll. 😉 - Was verstehst du unter "geplanter Verbauung"? - Habt ihr Parteienstellung (z.B. Nachbarn)? Grundlegende Informationen siehe z.B. §24 (Bauverhandlung) bis §27 (Parteilstellung) des Steirischen Baugesetzes. Aber auch als Nachbar hast du eher recht eingeschränkte Möglichkeiten für Einwendungen (subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen) (siehe auch §26 StBauG). |
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Also das steile Hanggrundstück neben unserer Siedlung soll verbaut werden, da gibt es von der Gemeinde einen Plan. Gibt es hierzu irgendwo Info was da alles relevante Gründe für Einspruch wären ? Da gibt es ja normalerweise Listen. Es gibt nämlich ca 20 Gründe warum das eine bescheuerte Planung ist, wir wollen nur die relevanten anführen. Da geht es nicht um Einzelvorhaben, nur um die Bauplanung der Gemeinde. |
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Die Fragen wurden nicht beantwortet. Aber scheinbar geht es um kein konkretes Bauverfahren sondern womöglich um einen Bebauungsplan. Läuft da derzeit die öffentliche Auflage (kenne mich in der Steiermark net so aus), wenn das so genannt wird...? |
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Ja, genau, es geht um einen Bebauungsplan. Die Fragen habe ich nicht beantwortet weil sie für meine Fragen irrelevant waren. Mich würde interessieren, ob jemand weiß, was Einspruchgründe sind, die einen Bebauungsplan kippen können. Wir überlegen uns ein zweites hydrologisches Gutachten. Er liegt gerade zur Einsicht auf, also Einwände sind möglich. |
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Aus deiner Sicht sind die Fragen für deine Frage nicht relevant, wenn man aber konkrete Antworten möchte, aber nur sehr spärliche Infos preis gibt, sollte man schon alle Karten auf den Tisch legen. Ich gehe davon aus, dass im selben Zuge auch dieses Bauland gewidmet wird (im Flächenwidmungsplan)? Wenn, dann wird man am ehesten hier Erfolg haben, wenn man darlegen kann, dass die betreffende Fläche keine "Baulandeignung" besitzt. Für alles weitere (z.B. Festlegung der Bebauungsart im Bebauungsplan,...) gibt es normalerweise technische Lösungen (ob man das will oder nicht...), wenn Probleme z.B. beim Oberflächenwasser zu erwarten wären... |
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Überschrift war jetzt für die Profis im Forum zu ungenau, weil mit BAU Plan die meisten einen konkreten Einreichplan für eine Baugenhemigung verstehen. Du suchst aber bereits im Bebauungsplan der Gemeinde nach Einspruchsgründen. Wie wäre es mit einer Bürgerinitiative und Vorsprache beim Bürgermeister? Voraussetzungen von einer BI: nur ein paar Unterschriften, waren es 3 oder 5, Dr. google hilft |
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Danke, das ist eine gute Idee. Werde mich mal informieren. Hast du eventuell einen Link zu Bürgerinitiative bei Bebauungsplänen? Im Raumordnungs Gesetz finde ich nichts |
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