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Naja was machst du denn mit dem Haus seit du es auf den Markt geworfen hast? Wenn's leer steht wäre ich tendenziell für Vermieten, damit die laufenden Kosten gedeckt sind. Ich würde mit einem Anwalt den Vertrag besprechen, dass das ein Vorgeschäft für den Kauf ist und den Kauf zumindest soweit fixieren, dass sie binnen 12 Monaten ausziehen oder kaufen müssen (deswegen bitte Anwalt involvieren, Mietrecht als Vermieter ist nicht lustig) und auch den Kaufpreis fixieren und eine Anzahlung von 10-30 k vereinbaren Aber wenn's aktuell nur an der KIM Verordnung scheitert fände ich das eigentlich ganz charmant, wobei natürlich die Frage ist wie wsl bekommen sie das Geld in 6-9 Monaten Ach ja, falls es bisher dein Hauptwohnsitz war beachte die zeitlichen Grenzen, damit du es steuerfrei verkaufen kannst |
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Hallo zalega69, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverkauf - Finanzierung in 6-9 Monaten |
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Keine Ahnung ob eine Bank sowas hergibt, aber vlt können Sie eine Bankzusage besorgen wo drinnen steht dass die Finanzierung nach der Karenz kein Problem darstellt und Ihr einen Vorvertrag macht mit Kaufdatum Mai 2025 zb., und bis dahin auf Miete. So würds ich versuchen, ob das rechtlich usw hält bzw funktioniert weiss ich aber nicht :) LG |
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Hallo Ferlin, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Wenn es nach der Karenz eine schriftliche Einstellungszusage mit Angabe Wochenstunden und Nettogehalt gibt, sollte das für die Bank passen. Manche Banken setzen auch das halbe Nettoeinkommen bei Vollzeitarbeits vor der Karenz an, auch wenn aktuell in Karenz. Die Bank auf jeden Fall vorher mit ins Boot holen. |
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ja - gibt auch Anbieter, die bei Wiederbeschäftigungszusage das künftige Einkommen ansetzen. Der Rückzahlungsbeginn (tilgungsfreie Zeit) wird dann auf das Datum des Wiedereintritts verlegt. Wenn du dir aber ansonsten unsicher bist, ob die Käufer ihren Teil der Vereinbarung (= Kaufpreiszahlung) erfüllen können und dir die Mietregelung nicht passen sollte, dann könntest du mit ihnen auch ein Angeld vereinbaren. Ansonsten wärst du so lange mit deinem Hausverkauf blockiert, bis die Käufer bereit sind zu finanzieren (es ist ja auch nicht gesagt, dass sie in 6-9 Monaten eine Finanzierung bekämen). |
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EFH fallen mW nicht unter das MRG. Somit wäre man relativ flexibel hinsichtlich Mietvertrag. Z.B. über einen definierten Zeitraum eine relativ günstige Miete umd die Kosten abzudecken und danach einen starken Anstieg der Miete um Fakten zu schaffen. Würde dazu auch einen Anwalt konsultieren. |
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