« Elektrotechnik & Smarthome  |

Netzbereitstellungsentgelt E-Netze

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  crasher91
20.8. - 23.8.2024
10 Antworten | 6 Autoren 10
1
11
Hallo zusammen,

mein Bau schreitet voran und ich habe mir nun den Netzanschluss anbieten lassen. Ich versuche gerade das Angebot zu plausibilisieren, wobei ich da wissentlich am Preis nichts ändern kann bzw. es so hinnehmen muss.

Dabei findet sich die Position "Netzbereitstellungsentgelt Netzebene 7". Angegebene sind hier 4 kW. Das ist scheinbar auch das mindeste, was man nehmen muss. Als technische Anschlussleistung gibt der Netzbetreiber 18 kW an und als Vorzählersicherung 3x32A.

Folgende Fragen:
- Die Anschlussleistung müsste eigentlich 22 kW sein oder? 32 A * 230 V = 7,4 kW x 3 Phasen = 22 kW. Warum geben die nur 18 kW an?
- Wie ist das mit dem Netzbereitstellungsentgelt und den 4 kW zu verstehen? Darf ich da nicht drüber kommen? Alleine mein Induktionskochfeld hat eine maximale Leistungsaufnahme von 7,6 kW. Da würde ich dann quasi bei jedem mal kochen drüber sein, ohne irgendwelche anderen Verbraucher aktiv zu haben.

Hoffe mir kann jemand Auskunft geben.

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]

zitat..
crasher91 schrieb: [ref]crasher91 :80274#832823[/ref]Mir ging es mal primär darum die 4 kW zu verstehen. soweit ich verstehe wird anhand des jahresverbrauchs ermittelt/vermutet, ob ich über die 4 kW gekommen bin. mittlerweile müsste die das aber auch mit den smart metern messen können oder?

Die 4kW sind grundsätzlich ein Buchhaltärischer Wert für die 25A Nachzählersicherung, das hat nichts mit deinem Jahresverbrauch zu tun (und derzeit auch nichts mit deiner max. Leistungsspitze). Das Netzbereitstellungsentgelt deckt (einmalig) die Kosten des vorgelagerten Netzausbaues ab.

Weiters muss die Einspeiseleistung in dieser Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Die 18kW basieren auf der 25A Nachzählersicherung (400V*Wurzel(3)*25A).;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#1)
Das mit den 4 kW ist Standard, du darfst schon drüberkommen, es gibt einen Durchrechnungszeitraum da werden Lastspitzen geglättet bzw ist bis 11 kW eigentlich kein Thema

Es geht eher um die Dauerlast, zb du willst eine 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage aufs Dach klatschen mit 15 kVA Wechselrichter, dann musst du Leistung einmalig nachkaufen

Aber das regelt eh der Elektriker der dir den Antrag gestellt hat 

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo crasher91 ,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzbereitstellungsentgelt E-Netze

  •  crasher91
21.8.2024  (#2)
Das mit der PV-Anlage kann aber auch nur schlagend werden, wenn ich einspeisen möchte oder? Solange ich die Energie selbst verbrauche ist das dem Netztbetreiber doch egal. 20 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] sind nicht geplant, aber bis zu 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] können es tatsächlich werden.

1
  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#3)
Jein, melden musst du es vorab, wenn der Netzbetreiber sagt du darfst nur 4 kW einspeisen musst du einen Begrenzer einbauen, wenn du die Anlage aber mit dem Netz koppelst muss er es vorab genehmigen, nur ein Inselbetrieb wäre egal

1


  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
21.8.2024  (#4)
Ubd wie stellst du sicher, dass du die energie auch immer selbst berbrauchst? Müsstest beim WR WR [Wechselrichter] Nulleinspeisung einstellen, aber dann verlierst du halt viel Geld wenn du keinen Verbrauch hast. 

1
  •  andreas82
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#5)
Anfrage und Genehmigung für PV beim Netzbetreiber auf jeden Fall nötig!
allerdings wenn du dort mehr als die 4kW Leistung brauchst (sofern du zu den glücklichen zählst die mehr einspeisen dürfen), dann sind die Einmalpreise für mehr Einspeiseleistung viel niedriger als die Bereitstellung für den Bezug. 

1
  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#6)

zitat..
andreas82 schrieb:

Anfrage und Genehmigung für PV beim Netzbetreiber auf jeden Fall nötig!
allerdings wenn du dort mehr als die 4kW Leistung brauchst (sofern du zu den glücklichen zählst die mehr einspeisen dürfen), dann sind die Einmalpreise für mehr Einspeiseleistung viel niedriger als die Bereitstellung für den Bezug.

ja ich darf 20 kW einspeisen und hab 192 € bezahlt


1
  •  crasher91
22.8.2024  (#7)
verstanden, aber PV ist ein separates Thema. Das muss man in der Steiermark (sowei auch eine Wallbox) melden. Mir ging es mal primär darum die 4 kW zu verstehen. soweit ich verstehe wird anhand des jahresverbrauchs ermittelt/vermutet, ob ich über die 4 kW gekommen bin. mittlerweile müsste die das aber auch mit den smart metern messen können oder?

1
  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
22.8.2024  (#8)
theoretisch ja, aber wenn du einen Opt out machst sehens nur einmal im Jahr auf den Zählerstand, aber es wird diskutiert, dass die Netzgebühren anders gerechnet werden, eben Leistungsbezogen.

Solang du nicht deutlich mehr als ein privater Haushalt verbrauchst, also ein kleines Sägewerk oä betreibst wo du dauerhaft 22 kW und mehr beziehst wirst vom Netzbetreiber aktuell keine Nachricht bekommen

1
  •  stefan4713
22.8.2024  (#9)

zitat..
crasher91 schrieb: [ref]crasher91 :80274#832823[/ref]Mir ging es mal primär darum die 4 kW zu verstehen.

sind auch steiermark - steg und haben 2006 gebaut und als standard einfamilienhaus hast 3x32A vorzählersicherung (die haben wir übrigens selbst gekauft/beigestellt) und die 4 kw mit der netzeben sind hier einfach überall soweit standard
im zuge der pv am dach haben  wir dann für den zweiten zählpunkt mehr bekommen

solltest ganz unbedingt eine wallbox mit 22kw betreiben wollen/müssen, dann sind die 32A zu wenig und du solltest gleich 45 oder mehr beantragen


_aktuell/20240822998630.png

1
  •  Executer
  •   Gold-Award
23.8.2024  (#10)

zitat..
crasher91 schrieb: [ref]crasher91 :80274#832823[/ref]Mir ging es mal primär darum die 4 kW zu verstehen. soweit ich verstehe wird anhand des jahresverbrauchs ermittelt/vermutet, ob ich über die 4 kW gekommen bin. mittlerweile müsste die das aber auch mit den smart metern messen können oder?

Die 4kW sind grundsätzlich ein Buchhaltärischer Wert für die 25A Nachzählersicherung, das hat nichts mit deinem Jahresverbrauch zu tun (und derzeit auch nichts mit deiner max. Leistungsspitze). Das Netzbereitstellungsentgelt deckt (einmalig) die Kosten des vorgelagerten Netzausbaues ab.

Weiters muss die Einspeiseleistung in dieser Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Die 18kW basieren auf der 25A Nachzählersicherung (400V*Wurzel(3)*25A).

2


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Kohlen von Waschmaschinen Motor wechseln?