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Grundgrenze-Zaun [NÖ]

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  •  Joe73
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo.Frage an die Experten.
Ich kaufte einen Grund mit ca.1500m2,der Vorbesitzer hat ohne Bewilligung,bzw.ohne schriftliches  Einverständnis der Gemeinde einen Flächenabtrag von ca.35-40cm Tiefe vorgenommen.mittlerweile hat Nachbar vom Ursprungsniveau ca.40-45cm sein Grundstück angehoben.im Einreichplan vom Nachbar war eine Stützmauer eingezeichnet auf der Grundgrenze,statt dieser wurde jetzt ein Maschendrahtzaun mit einbetonierten Zaunsteher angebracht.und dieser Zaun wurde aber von der Grundstücksgrenze ca.30cm auf seinem Grund angebracht.hinter dem Zaun wurde eine Böschung errichtet.jedoch fließt vom Parkplatz seines Grundstückes das Regenwasser bis zu mir auf mein Grundstück. 
1.mus ein Zaun nicht mit Fundierung bewilligt werden,bzw.ist das nicht eine Abänderung vom Einreichplan? Schreiben von Gemeinde,ich habe keine Parteinstellung, außer bei Abänderung oder neu Einreichung.
2.ich kann mein Grundstück bis zur Grundstücksgrenze nicht erhöhen,da der Zaun mit dazwischen Betonplatten ja 30cm entfernt ist.und mein anschüttentes Material sonst auf Grundstück Nachbarn rüberrisselt.
Bedanke michjetzt mal für Infos.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.9.2024 10:41  (#1)
Mach lieber ein Foto und eine Skizze.. das sagt tausend Mal mehr als die Beschreibung...

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  •  TiM
  •   Silber-Award
22.9.2024 10:44  (#2)
Finde das Problem verständlich dargestellt. Habe immer geglaubt dass man Regenwasser auf eigenem Grund versickern lassen muss, also dass man es nicht einfach zum Nachbarn rinnen lassen darf. 

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