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Servitut Ausdehnung auf weitere Personengruppen

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  •  Sturmfrisur
2.10. - 4.10.2024
7 Antworten | 5 Autoren 7
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Hallo zusammen!

Mich beschäftigt momentan folgende Angelegenheit. Das Grundstück, auf dem mein Haus steht, ist mit einem Servitut belastet. Mein Onkel hat das Recht, über unsere Einfahrt zu seinem Grundstück (kleines Waldstück) hinter meinem Haus zu fahren. Dabei muss er einen Bach queren, der mit zwei Brücke überspannt ist: Eine alte Brücke aus Beton und eine neue Brücke, von ihm und meinem Vater aus Bahnschwellen gebaut. Grund dafür: die alte Brücke ist mittig von meinem Grundstück, die Einfahrt befindet sich aber an der östlichen Grenze. Der Radius hinter unserem Haus war mit Traktor und Anhänger oder Greifer mit Bäumen nicht mehr zu bewältigen. Eine Zufahrt zu besagten Gründstück wäre nur über Grundstücke anderer Eigentümer möglich, es besteht dort allerdings kein Servitut.

Das Problem, dass sich mir jetzt stellt betrifft aber gar nicht meinen Onkel. Es geht um den Bach hinter dem Haus, der mein Grundstück und das meines Onkels trennt. Heute war der Nachbar, Landwirt, da und hat mir mitgeteilt, dass er beauftragt wurde, die Bachböschung auszubaggern und so von Sträuchern, kleinen Bäumen und hohem Gras zu befreien. Aus diesem Grund fragt er an, ob er über unsere Einfahrt auf den Grund meines Onkels fahren darf. Der Bagger wiegt 4 Tonnen.

Ich habe ihm gesagt es ist soweit kein Problem, wenn alles in ordentlichen Zustand hinterlassen und für eventuelle Schäden aufgekommen wird. (Erfahrung macht klug, beim letzten Mal war die ganze Einfahrt voller Erdklumpen, für die sich niemand zuständig fühlte.)
Das Argument meines Nachbarn bestand in weiterer Folge des Gesprächs (kein Streit! Ich bin keine streitbare Person und habe auch nichts gegen meinen Nachbarn, der wie gesagt nur im Auftrag handelt.) darin, dass ich sowieso wenig Handhabe habe, da auf meinem Grundstück ein Servitut besteht, das Zugang zu dem dahinterliegenden Grundstück ermöglicht.

Jetzt meine Fragen:
1.) Verstehe ich es richtig, dass dieses Wegerecht ausschließlich meinem Onkel erlaubt, über mein Gründstück zu fahren?
2.) Muss ich, da ich als einzige in der Nachbarschaft eine Einfahrt habe, die Zugang zum Bach ermöglicht, tolerieren, dass ein 4-Tonnen-Bagger über mein Grundstück fährt? Ausgebaggert wird nämlich gar nicht hinter meinem Haus, sondern hinter den Häusern der Nachbarn.
3.) Muss mein Onkel akzeptieren, dass in seinem Waldstück eine mehrere Meter breite Schneise, angerenzend an den Bach, durch einen 4-Tonnen-Bagger gezogen wird, damit dieser Zugang zur Bachböschung hat?
4.) Wie weit beträgt der Abstand von der Bachmitte, bei dem der eigene Grund beginnt?
5.) Wem gehört die Brücke aus Beton?


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Vielleicht hat jemand ein paar Antworten für mich. Ich werde mich diesbezüglich auch an die Gemeinde wenden und meine Bedenken kundmachen.

Vielen Dank und liebe Grüße!

  •  stefan4713
3.10.2024  (#1)
also zum servitut - meine partnerin hat ein grundstück welches von ihren eltern übergeben wurde (alles nebeneinander....)
die schwester hat 1 grundstück, sie selbst das zweite und die eltern das 3 und alle 3 fahren auf dem WEG-Grundstück zu ihren parzellen
vor dem tod des vaters wurde das servitut eingetragen - aber am grundstück
dh der eigentümers des grundstücks darf auf dem weg fahren gehen laufen... wie es die rechtsanwälte geschrieben haben, damit du jederzeit ein haus bauen könntest (lkw, traktor, auto ...egal)

also wenn dein onkel als eigentümer jemanden beauftragt auf "seinem" grundstück zu baggern?

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  •  Sturmfrisur
3.10.2024  (#2)
Hallo Stefan,

danke für die Antwort. Die Baggerarbeiten wurden NICHT von meinem Onkel beauftragt, sondern von einer Nachbarin.
Dass mein Onkel und von ihm beauftragte Personen oder eventuelle Pächter zum Grundstück gelangen und dabei mein Grundstück befahren müssen ist mir bewusst. 
Liebe Grüße

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
3.10.2024  (#3)
Kommt drauf an, was im Servitut genau drinnen steht. Wenn exlizit dein Onkel drinnen steht, dann hat auch nur dein Onkel das Recht. Wenn seine Parzellennummer drinnen steht, dann dürfen alle, die auf die Parzelle müssen drüber. Aber deine Nachbarn oder die Nachbarn deines Onkels musst du nicht drüber lassen.

Ich könnt mir vorstellen, dass die Nachbarn einfach Servitut gehört haben und nun denken, dass es ein allgemeines Servitut ist und jeder drüber darf....

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  •  Sturmfrisur
3.10.2024  (#4)
Es wurde eben genau so argumentiert, dass es ja ein Servitut gäbe um auf dieses Grundstück zu gelangen und daher müsste ich es dulden. Das Servitut lautet auf die Parzellennummer.
Ich will auf jeden Fall vermeiden, dass es zu einem ersessenen Recht kommt und dann gesagt wird dass wurde immer so gemacht. 
Ehrlich gesagt finde ich es etwas anmaßend, jemanden zu beauftragen, die Bachböschung hinter dem eigenen Haus auszubaggern, dann aber davon ausgegangen wird dass diese Person über fremde Grundstücke zufahren kann.

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  •  Fauwee
3.10.2024  (#5)
Ganz versteh ich es noch nicht. Der Bach läuft zwischen den Grundstücken von deinem Onkel und dir. Der Bach bzw die Böschung soll ausgebaggert werden. Wer hat den Nachbar (Landwirt) beauftragt? Wem gehört die Böschung? Auf einem fremden Grundstuck wird der Nachbar ja nicht einfach herumbaggern.

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  •  Sturmfrisur
4.10.2024  (#6)
Der Landwirt wurde auf Betreiben einer Nachbarin, deren Haus auch an den Bach grenzt, von der Wildbachverbauung beauftragt. Kontaktaufnahme zu uns (zB Anfrage, ob die Einfahrt benutzt werden darf) gab es im Vorfeld keine. Im Prinzip kam der Landwirt und stellte uns vor vollendete Tatsachen. Wie die Kontaktaufnahme zu meinem Onkel erfolgte, dessen Grund ja sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde, weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall wurde, um Zugang zur Böschung mir dem Bagger zu erhalten, mit eben diesem Bagger Bewuchs (Sträucher und Bäume) in einer Breite von mehreren Metern entfernt. 
Ich denke, Bach und Böschung gehören der Wildbachverbauung. Dabei wird es wahrscheinlich einen Abstand, gemessen von der Bachmitte, geben. Das muss ich aber erst erfragen. Die Böschung gehört aber nicht zu den angrenzenden Grundstücken. So fängt zB unsere Grenzmauer ca. 3 Meter von der Bachmitte entfernt an. Nachbarn, die später gebaut haben (wir waren das erste Haus dort) haben Bäume, Hecken oder Mauern teilweise näher am Bach, ob hier das Gesetz gebeugt wurde oder ob es eine Änderung der Vorschriften gab kann ich nicht sagen. 
Die Bachräumung ist an sich nichts neues und wurde schon gemacht als ich ein Kind war. Allerdings haben da drei Männer mit Krampen, Schaufel und Scheibtruhe händisch, ohne Schaden auf fremden Grund und Boden anzurichten, den Bach frei gemacht. (Ja, ich weiß, die Zeiten ändern sich.)
Was ich vor allem vermeiden will, ist, dass durch die wiederholte Benützung unserer Einfahrt ein Recht ersessen wird, weil mein Bestreben eher in die Richtung geht das bestehende Servitut loszuwerden und nicht noch ein Wegerecht dazu zubekommen.
Darum erwäge ich auch den Ankauf des Grundstücks meines Onkels. Es ist sumpfiges verwachsenes Grünland, es steht also keinerlei Spekulation dahinter. Die Lage ist außerdem, wie schon beschrieben, äußerst ungünstig. Trotzdem würde ich nicht wollen, das dort jährlich ein tonnenschwerer Bagger kommt und von meinem Grund aus Arbeiten durchführt und dabei massive Schäden hinterlässt. Wobei auch die Haftungsfrage ungeklärt ist. 

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
4.10.2024  (#7)
Normalerweise läuft ein Servitut auf die Parzelle/Grundstück und unabhängig vom Eigentümer. Wenn sonst nichts geregelt musst du das also Fahrten auch mit einem Bagger dulden, solange ein Wegerecht besteht.
Von "deinem" Grund aus arbeiten ist aber was anderes und hat mit einer Dienstbarkeit auf einem Weg nichts mehr zu tun. Auch wenn dir ein Schaden am Weg entsteht ist das separat zu regeln, denn ein Servitut beinhaltet auch für beide Seiten Rechte UND Pflichten.

Würd dir aber raten alle Emotionen über Bord zu werfen, mal genau einzusehen was im Grundbuch vermerkt ist und dich dann dazu von professioneller Seite beraten lassen. Hilft auch für zukünftige Szenarien.

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