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Haus nicht in der Erbschaft

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  •  elem
3.10. - 5.10.2006
3 Antworten 3
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wie kann man sicherstellen, dass ein auf dem Grund des Vaters gebautes Haus nicht in die Erbschaft eingerechnet wird , und ein weiteres Nutzungsrecht des Gundstücks sichergestellt ist ?

Baurechtsvertrag od. Superedifikat ? Wer hat schon Erfahrungen damit ? Welche Kosten fallen an ?

lg
Mattias

  •  chris
4.10.2006  (#1)
Wohnungseigentum - Kommt auf die Situation an - wenn Du neben ein "altes" Haus Baust und den Grund nicht teilen willst ist das sicherste ist die Begründung von Wohnungseigentum am Haus. Ansonsten Baurecht, aber wieso muß der Grund im Eigentum des Vaters bleiben?

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  •  christoph8
4.10.2006  (#2)
Die Erstberatung - bei einem Notar ist grundsätzlich kostenlos. Ich würde mich jedenfalls von einem Fachmann beraten lassen, da hier sehr viel schief gehen kann.

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  •  chris
5.10.2006  (#3)
Notare und AnwälteWichtig ist jemanden zu suchen, der NACHWEISLICH Erfahrung und Referenzen mit solchen Fragen hat (z.B. der Anwalt eines Bauträgers). Mußte leider schlechte Erfahrungen mit ahnungslosen Anwälten/Notaren machen, einer war sogar fix der Meinung, dass man an Einfamilienhäusern kein Wohnungseigentum begründen kann. Von steuerrechtlichen Fragen ganz zu schweigen (ein schlecht formulierter Vertrag hätte mir beinahe ca. 1.000 Euro zusätzliche Steuer gekostet)

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