Hallo,
kurze Frage es gibt ja unter $18 (1a) NÖ Bauordnung gewisse Ausnahmen die ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren (selber Plan zeichnen, keine Statik usw...) erlauben.
Darunter fällt man zB bei einer baulichen Anlage <=10m2 und <=3m Höhe - siehe auch Screenshot.
Jetzt Frage ich mich stand da nicht früher Gebäude?
Und heißt das eigentlich dass die Ausnahme für ein Saunahaus (<=10m2 und <= 3m) zB nicht gilt oder?
Wäre halt super wenn man die Saunahaus pläne einreichen kann weil ein Plan von einem Baumeister ist halt sehr teuer für so ein kleines Ding.
1 Gartenhaus mit 10m2 habe ich schon am Grundstück also damit kann ich bei dem Saunahaus leider nicht mehr argumentieren.
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