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§18 (1a) Nö Bauordnung Saunahaus

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  •  FWI91
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15.11.2024
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Hallo,

kurze Frage es gibt ja unter $18 (1a) NÖ Bauordnung gewisse Ausnahmen die ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren (selber Plan zeichnen, keine Statik usw...) erlauben.

Darunter fällt man zB bei einer baulichen Anlage <=10m2 und <=3m Höhe - siehe auch Screenshot.
Jetzt Frage ich mich stand da nicht früher Gebäude?
Und heißt das eigentlich dass die Ausnahme für ein Saunahaus (<=10m2 und <= 3m) zB nicht gilt oder?
Wäre halt super wenn man die Saunahaus pläne einreichen kann weil ein Plan von einem Baumeister ist halt sehr teuer für so ein kleines Ding. 
1 Gartenhaus mit 10m2 habe ich schon am Grundstück also damit kann ich bei dem Saunahaus leider nicht mehr argumentieren. 

  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.11.2024  (#1)


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  •  FWI91
  •   Bronze-Award
15.11.2024  (#2)
ok hat sich erledigt denke ich 🤦.
$14 Z1 sagt Gebäude somit sollte das Saunahaus auch kein Problem sein es mit $18 (1a) bewilligen zu lassen - habe ich irgendwie überlesen.

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