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I+II = man kann sichs aussuchen - Die Beschränkung hängt vom Bundesland ab! In Nö ist es so, dass wenn im Bebauungsplan I+II steht jeder wählen kann und damit de facto das Maximum von BK II und das Minimum von BK I gilt. Das Gemeindeamt hat bei uns sehr kompetent Auskunft gegeben (hängt aber sicher vom jeweiligen Referenten ab). |
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so einfach ist es mit dem aussuchen....leider nicht. richtig ist, dass jedes bundesland - föderalismus sei dank - eigene regeln in der bauordnung aufstellt. meist kommt's auch darauf an, wie der erste in der straße gebaut hat - stichwort ortsbild. der bürgermeister ist baubehörde erster instanz und daher sollte der weg zuerst zum bürgermeister bzw. baureferenten führen.... |