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Regelung BebauungsGRAD Steiermark [Stmk]

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  •  MPP33
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
29.1.2025 1
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Weiß jemand wie der BebauungsGRAD in der Steiermark genau definiert wird?
Was die Dichte angeht ist das ja recht genau beschrieben, was den Bebauungsgrad angeht finde ich nur folgende Definition:
"Bebauungsgrad: Verhältnis der bebauten Fläche zur Bauplatzfläche"

Wie ist die "bebaute Fläche" definiert?
Irgendwie gibts da nämlich auch bei der Gemeinde Rätselraten bzw. treffe ich immer wieder auf fragende Augen weil jeder nur die Bebauungsdichte beachtet/kennt. Mein Planer hätt mir da auch den Dachüberstand reingerechnet, bei der Gmeinde war dann die Aussage "ohne Dachüberstand".

Konkret:
Wir wollen gegenüber dem Einreichplan ein Einzel zu einem Doppelcarport machen und die Terrassenüberdachung noch etwas erweitern, insgesamt wollen wir um etwa 40m² gegenüber Ursprungsplan erweitern wobei lt. aktueller Berechnungsmethode nur noch 13,5m² gehen würden.

Beides zählt nicht zur Bebauungsdichte (da hätten wir mit aktuell 0,33 bei erlaubten 0,4 noch Spielraum) wo das keinen Einfluss hat da beides mindestens an 2 Seiten offen ist.

Generell: Zählt ein Carport da dazu? Zumindest bis 40m² ist es ja bewilligungsfrei und nur anzeigepflichtig weil es keine "Gebäudeeigenschaft" aufweist.

Und wie ist das generell mit einer einfachen Alu/Glas Terrassenüebrdachung - bedarf sowas überhaupt einer Bewilligung als "Flugdach"?

  •  MPP33
29.1.2025  (#1)
Grad noch was gefunden...

https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/dokumente/12838414_164947076/7f5956e9/normtext-st%C3%A4dtebaul.testentwurf_26.11.2015.pdf

"Erläuterungen
Bebaute Fläche: Ist die überdeckte Fläche des Baugrundstückes, die durch die lotrechte Projektion
der äußersten Begrenzung des Grundrisses der oberirdischen Teile von Gebäuden entsteht.
Nicht zur bebauten Fläche gehören außerhalb des Bauwerksumrisses liegende untergeordnete
Bauteile, z.B. konstruktionsbedingte Vorsprünge, Zierelemente, Dachüberstände, Vordächer,
Sonnenabschirmungen, haustechnische Einrichtungen; untergeordnete bauliche Anlagen z.B. offene
Treppenanlagen, Rampen, Licht- und Luftschächte, Terrassen; Auskragende Bauteile / Geschosse
sind auf die bebaute Fläche anzurechnen."

Weiters steht in unserem Bebauungsplan:

_aktuell/20250129423522.png

Was mir auch noch aufgefallen ist, die bebauungsdichte ist explizit auf die Bauplätze bezogen, der Bebauungsgrad allerdings auf "das gesamte Planungsareal" das auch die Straßen umfasst. Darf ich jetzt unseren Straßenanteil dazurechnen? :)
_aktuell/20250129660535.png


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