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Bezugsniveau ist eigentlich immer die Höhenlage des ursprünglichen Gelände. Das wird meines Wissens für jede Gebäudefront separat angeschaut. Insofern verwundert mich die Aussage der Gemeinde. Oder ist das Straßenniveau als Bezugsniveau im Bebauungsplan verordnet? Bei uns ist die Situation genau umgekehrt, dh die Straße liegt 1,5m tiefer als das Grundstück (auch Bauklasse 1). Wir haben demnach so gebaut(bauen dürfen): ![]() ![]() |
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