Liebes Forum,
Wir haben ein Haus aus dem Jahr 1957 in Tirol abgebrochen und auf demselben Bauplatz soll ein Neubau errichtet werden. Meines Wissens nach sind Gesetze bzgl. Erschließungsbeitrag erst ab 1960 in Kraft getreten und wahrscheinlich wurden daher keine Erschließungsbeiträge für das abgebrochene Haus bezahlt (Haus wurde geerbt, und ich habe keine Informationen dazu).
Nun stellt sich die Frage, ob für die Berechnung des Erschließungsbeitrags für den Neubau die Neubau-Baumasse um die Baumasse des abgebrochene Gebäude vermindert werden sollte ?
Laut dem Bescheid der Gemeinde ist dies nicht der Fall, und Grundlage ist die gesamte Baumasse des Neubaues.
Ich konnte leider nichts passendes zu dieser Situation finden,
Recht herzlichen Dank an Euch!
Gesamten Text anzeigen