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Laienhaft würd ich behaupten, dass bei einer Garage die Brandlast vom Fahrzeug ausgeht. Daher kann ich nachvollziehen, dass statisch tragende Teile vor dieser mit Brandschutzplatten geschützt werden müssen. Ich frag mich nur wie und warum man sowas ohne Angebot oder Kostenschätzung beauftragt. |
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Danke für deinen ersten Input. Aber wie ist das dann bei einem Carport? Da ist ja auch nix geschützt? Oder ist es hier anders, weil alles geschlossen ist? Ich weiss ja auch nicht :( Ich hasse diese dumme Aussage schon so, dass man zamm kommt. Ich habe so oft schon die Erfahrung gemacht, dass einfach keine Preise genannt werden. Und wenns nicht passt, kriegt man keine Leute. Hab letztes Jahr für 2m Dachrinne ein Vermögen gezahlt. Es ist unglaublich? |
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Sorry, aber wer im Vorfeld kein Anbot einholt muss damit leben, dass man gemolken wird... Jeder zuverlässige Handwerker sagt einem zumindest was es ca kostet, je nach Vertrauensbasis schickt er einfach ne Mail mit Betrag X oder erstellt eben ein Angebot Für ein Carport gelten nunmal andere Auflagen, als für Gebäude wie eine gemauerte Garage, das zu hinterfragen ist sinnlos, wobei ich schonmal nicht verstehe, wieso man für etwas aus den 80ern eine nachträgliche Bewilligung anstrebt solang man am Status Quo nichts verändert, sprich umbauen oder verkaufen will |
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Hallo kouku, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Preis bzw Vorgehen in Ordnung? |
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Hallo, Grundsätzlich hängt dies von mehreren Faktoren ab, wie z.B. der Abstand von der Garage zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück oder der Abstand zur Grundgrenze. Wenn die Garage aber nur 40m² hat wie du schreibst, fällt diese unter Garagen mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50m² lt. OIB 2.2.: Diese sieht folgendes vor für die Dachkonstruktion: ![]() Baustoffe der Klasse D sind unter anderem: ![]() Wie gesagt hängt es aber von mehreren Faktoren ab (die wir hier nicht haben), ob die Firma richtig gehandelt oder nicht. Ich würde Sie mit der OIB 2.2 konfrontieren und sie bitten, dir zu sagen nach welchen Kriterien sie den Brandschutz aufgetragen haben. Wäre nämlich die Garage größer als 50m², hätte die Deckenkonstruktion mindestens A2 oder R30 sein müssen. Und A2 ist lt. Tabelle oben Gipskarton mit Brandschutzbeschichtung. Persönlich würde ich auch auf die Gemeinde fahren und beim Bauamt dies mal hinterfragen. Du könntest einen Termin mit dem Bausachverständigen auf der Gemeinde ausmachen und die Sachlage abstimmen. |
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Puh danke für diese ausführlichen Erklärungen. Wobei für mich als Laien das sehr kompliziert noch ist. In der Rechnung steht Brandschutzplatten 15mm. Hätte ich es richtig verstanden, dass unter 50m2 keine Massnahmen erforderlich gewesen wären? Dann prüfe ich das. Der Abstand zum Haus ist größer 2m. Zum Nachbargrund weniger. Wobei es sich um Verkehrsfläche und LN handelt. Soweit ich weiss, hat die Gemeinde einfach an Baufirmen verwiesen. Ja er möchte, das alles bewilligt ist und im Fall eines Verkaufes es keine Probleme mehr gibt. Ungeachtet dessen, ist der Preis grob geschätzt in Ordnung?! Die Decke + Klapptür zum öffnen in den Dachboden der Garage. Oder welche Infos bräuchte es um das beurteilen zu können? Wenns ok ist, müssen wir eh damit leben, aber wenn nicht, würde ich das Geld lieber in die Kinder investieren ;) |
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Anbei noch eine kleine Erläuterung aus der OIB: ![]() Persönlich würde ich die Firma mit den Angaben anbei konfrontieren. --> Rot muss Brandschutztechnische ausgeführt werden in REI30/EI30 (Wand wenn weniger als 2m zur Grundgrenze und 4m zu anderen Bauwerken auf demselben Grundstück) --> Blau: Wand, Dach und Decke müssen aus den Baustoffen D ausgeführt werden. |
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