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Kellerbau an Grundstücksgrenze

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  •  mijac
4.1. - 5.1.2007
2 Antworten 2
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Hallo,
auf Grund von Grundstücksbreite (12 m ) bin ich gezwungen an Grundstücksgrenze zu bauen.
Nachbarsgrundstück liegt ca. 1m tiefer und seine "Thujen" wären gefährdet durch Kelleraushub.Thujen sind ca. 4-5 Meter hoch ( Wie hoch dürfen Sie überhaupt sein ) und ca. 80- 100 cm von Grundstücksgränze entfernt. Für diese möchte er 20.000 Euro haben. Habe Umpflanzug vorgeschlagen-oder 3m Thujen neu aufzusetzen; nur leider will er das nicht akzeptieren

Wie soll ich am günstigsten und am besten vorgehen:
1) Mit Keller 1-1,5 m auf meine Seite zu rücken- Erdgeschoss aber an Grundstücksgränze zu bauen.- Wie verbinde ich Keller mit 1-1,5 m nicht unterkellertem Teil? 2)Kann ich eine Vorsatzmauer errichten und darauf bauen?
3)Oder, wie sonst ?????
Zu erwähnen ist vielleicht das Nachbar , vor ca. 3 Jahren sein Haus kompl.über unserem Gründstück ( damals war das nicht unser Grundstück ) gebaut hat.
Danke für Eure Hilfe und nützliche Ratschläge !!!!

  •  .
5.1.2007  (#1)
hmm - hallo.
sehr interessant. die thujen stehen wie weit von der grundstücksgrenze weg?eigentlich auch egal.wenn was über die grundstücksgrenze schaut dann darf man es als nachbar auch wegschneiden ist das unter dem boden nicht auch so? das zeug hält ausserdem schon einiges aus.20000€ sind mehr als überzogen denke ich.wenn du den keller versetzt dann kommt dort wo kein keller ist einfach ein fundament(platte) hin und fertig(kann dir der statiker sicherlich beantworten).den punkt 3 versteh ich nicht

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  •  TuxRacer
5.1.2007  (#2)
Bausachverständiger - am besten den zust. bausachverständigen fragen.
normal sagen sie einem bei der gemeinde wer das ist.
der kann dir sicher erklären welche rechte/pflichten/auflagen
etc. du erfüllen musst bzw. einhalten musst.

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