nicht wirklich immer sicher!!! - gewisse öffungen werden voll abgerechnet...das abpicken, extraarbeit bei fensterleibungen etc benötigt ja auch zeit! aber ist ja nicht bei jeden gleich.
Verhandlungssache - Danke für die Antworten, ist scheinbar wirklich Verhandlungssache. Denn der Malermeister sagt mir, dass die Öffnungen schon abgezogen werden können, aber dann müßte er für das Abkleben der Fenster und die Ausführung der Leibungen den Regiestundensatz von 39.-- zzgl USt verrechnen.
Klare Regelung! - Also das mit der Ö-Norm ist schon richtig. jedoch ist die
ÖNörm B 2230-1 für Malerarbeiten auf Metall
die Rcihtige Norm ist B 2230-2 Malerarbeiten auf Mauerwerk, Putz und Beton.
und hier steht geschrieben das alle Öffnungen unter 5m2 durchgerechnet werden. Über 5m2 werden sie abgezogen, jedoch dafür eine falls vorhandene Leibung dazugerechnet.
alles unter 5m2 was nicht abgezogen wird, wirde auch keine Leibung abgezogen.
@malermeister - stimmt, es wäre Teil 2 gewesen (T 1 ist übrigens für Malerarbeiten auf Holz ;) ). Hab mich verschaut, daher auch das falsche Flächenmaß (0,4 m²)
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