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hmm - hallo.
also ich glaube mich an folgendes zu erinnern: 1. eine bauanzeige ist notwendig. 2. eine max. höhe von 3m sind erlaubt (zumindest bei garagen an der grundstücksgrenze). mal einfach bei der gemeinde nachfragen. lg |
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Danke fürs Antworten - hallo,
carport ist auf unserer grundstücksgrenze 3m, baubewilligung wurde auch von den nachbarn eingereicht. dagegen haben wir einspruch genommen. unser bürgermeister versucht morgen noch ein gespräch mit den nachbarn, damit es vielleicht doch nicht so hoch wird. vielleicht gibt es doch noch einen anderen einspruch, an den wir nicht gedacht haben. hat noch jemand eine idee für uns. danke lg |