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das ist zu ungenau gefragt - und kommt auf die situierung des grundstücks an. meist sind damit wassernutzungsrechte gemeint, also z.b. ein bootssteg an einem see/fluss oder damit verbundene lizenzen - aber ebenso erhaltungspflichten bei siedlungen rund um z.b. einen künstlichen teich.die jeweiligen wasserrechtsabteilungen der bh geben da genauer auskunft. |