wir haben - leider - keine ausschreibung gemacht sondern die baufirma das lv aufgrund der einreichpläne erstellen lassen. im bauvertrag werden jedoch die ÖNORMEN vertragsbestandteil.
im lv steht die abdichtung gegen aufsteigende feuchtigkeit auf der bodenplatte (kein keller vorhanden) nicht explizit drinnen. da diese jedoch laut önorm gemacht gehört müsste die baufirma das meiner ansicht nach kostenlos erledigen. (die feuchtigkeitsabdichtung seitlich an der frostschürze, der bodenplatte und des thermosockels steht auch nicht im lv drinnen, wurde aber auch ausgeführt)
die baufirma hat nun einen nachtrag gestellt, weil ja nicht im lv...
habe nun angst, dass bei weiterem rumdiskutieren der bau zum stillstand kommt, da ich ja nicht jetzt schon (bzw. möglichst überhaupt nicht) einen rechtsstreit haben will. meine idee war nun, die feuchtigkeitsabdichtung auf der bodenplatte an eine andere firma zu vergeben und bei der 1.baufirma bei der schlussrechnung diesen betrag einzubehalten. dann ist meiner ansicht nach die beweisführung der baufirma zugespielt. oder könnte die dann die zahlung einklagen und die beweislast wäre wieder bei mir? hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?
Gesamten Text anzeigen