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Dienstbarkeit - Wegerecht

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  •  akinom
29.4.2007 0
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wenn ein wegerecht mehr als 30 jahre augeübt wurde kann man einen eintrag ins grundbuch verlangen. weiss jemand, wie und wo dies erfolgen muss? soviel ich weiss, gilt ähnliches auch für wasserentnahme bei einem brunnen. hat jemand erfahrung damit?


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