« Baurecht  |

Bruttogeschoßfläche

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Micado
3.5.2007 1
1
Ein Dachgeschoß mit Kniestockhöhe=1,5m wird das bei der Berechnung der Bruttogeschoßfläche immer zur Gänze bewertet? Normal werden ja Dachgeschosse und Kellergeschosse nur zur Hälfte bewertet. Betrifft Bundesland Steiermark.

  •  breeze77
3.5.2007  (#1)
@micado - Meines Wissens nach:
Bei der Ermittlung der Bruttogeschoßfläche werden alle Geschoße zu 100 % eingerechnet:

20. Bruttogeschoßfläche: die Fläche je Geschoß, die von den Außenwänden
umschlossen wird, einschließlich der Außenwände;
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=lrst&d=LRST&i=28&p=7&q=und%28%28Bauabgabe%29%29

Für die Bauabgabe:
Keller ja, 50 % - beim Dachgeschoss bis zu einer Kniestockhöhe von 1,25 m die Hälfte darüber wird das Ganze DG berechnet - dachte ich bis ich im Steir. Baugesetz gerade das gefunden habe:

3) Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je
Quadratmeter und der Bruttogeschoßfläche. Dabei sind Erdgeschosse zur
Gänze, die übrigen Geschosse (Tiefgaragengeschosse, Keller,
Obergeschosse, Dachgeschosse u.dgl.) zur Hälfte zu berechnen.

Hoffe dir einigermaßen geholfen zu haben.
lg


1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Garantieansprüche bei Konkurs