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deine stellung im verfahren =? - die bauordnung nö samt verfahren ab §18ff ist hier zu finden: http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/
wenn du wirklich "nachbar" und nicht nur "beteiligter" bist, wirst du zur bauverhandlung geladen und kannst alles dort vorbringen - sämtliche beteiligten erfahren es über die (virtuelle) amtstafel. sollte es ein gewerbe geben, ist auch das gewerberechtliche verfahren zusammen mit der bauverhandlung abzuführen. die rechtsmittelfristen sind dann im bescheid in der rechtsmittelbelehrung angegeben und beginnen ab zustellung an dich zu laufen. da verscheidenen materien betroffen sein können, können diese auch unterschiedlich lang sein.weil du die höhe anführst: belichtung und deren einschränkungen können immer ein tolles streitthema sein - und können auch nach rechtswirksamer baubewilligung zu verzögerungen und baustopp führen - beispiele, wie's geht findet man z.b. auf den seiten der volksanwaltschaft: http://www.volksanw.gv.at/bericht/niederoesterreich/18_19/htm/6.htm http://www.volksanw.gv.at/bericht/niederoesterreich/18_19/htm/6.htm#_Toc489067069 interessant ist natürlich auch, welche art von gewerbe da betrieben werden soll... |