|
|
||
hmmm - welches gefälle hat den der kanal?
1 %, 2, ....????? also 2 % währen schon recht okay aber weniger ... na ja mit 1 % könnte man ev. gerade noch leben alles andere ist xxxxx. lg |
||
|
||
Gefälle Kanal - Wir haben einen Kanal DN 150 und ein momentanes Gefälle von 1,17 %. Ist das ok??????? |
||
|
||
alles..zwischen 1-2% ist o.k. hat damals unser installateur
gesagt. |
||
|
||
|
||
Dieser Wert ist womöglich gerade noch innerhalb der Toleranz, aber hart an der Grenze. Da können wir nur hoffen, dass da nie etwas ist - sonst können wir unsere gesamte Zufahrt (und die ist 15 Meter lang) aufmachen (natürlich auf Kosten der Baufirma). |
||
|
||
Putzöffnung - ich denke das einzige was passieren könnte wäre eine Verstopfung, und die kann man über die Putzöffnung im Kanalrohr beseitigen. Da muss man nicht gleich aufgraben. Oder habt Ihr vielleicht einen Putzschacht draußen? |
||
|
||
Putzschacht - Ja, unser Putzschacht ist draussen. Allerdings fällt mit gerade ein, dass der ja einen Deckel hat, den man ja jederzeit öffnen kann. Ist das dann kein Problem?? Die Frage ist ja nur - wenn es denn grundsätzlich funktionieren muss - wie oft gibts denn eine Verstopfung? Weiß schon, kommt drauf an, was man alles in den Kanal reinleert. Ich denke halt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Verstopfung kommt, bei einem derart geringen Gefälle wesentlich höher ist. |
||
|
||
putzschacht - geringeres gefälle - kann schneller verstopfen ist ja schon richtig aber ein DN 150 musst du schon mal dicht bekommen.
da hast du schon mehr als nur ausgesch..... denke es wird keine (nennenswerten) probleme geben. lg |
||
|
||
das - gefälle passt auf alle fälle. weiss es vom sportbau her, ausserdem hat mir mein installateur und dem trau ich zu 100% gesagt, 1-2% reichen
lg |
||
|
||
was willst du...? - nur beruhigt sein, frieden haben oder bist du noch bereit, für dein recht zu kämpfen (sprich: nichts oder wenig zu zahlen)? klingt jetzt pathetisch, ist es aber nicht. wenn du im vertrag drin stehen hast, dass alle gewerke nach önormen herzustellen sind und selbst der sachverständige mängel einräumt - hast du in einem prozess gute karten. genau das würde ich der lieben firma auch erklären und mit dem gutachten in der hand das geld einbehalten. wird dir nach all den streitereien sicher gut tun. rein juristisch hast du die wahl, den mangel bei entsprechender preisminderung zu akzeptieren oder der firma die chance einzuräumen, den mangel zu beseitigen (verbesserung). wenn du die restlichen streitereien auch dokumentiert hast in dem sinne, dass ein vertrauensverlust vorhanden ist, so dass dir die verbeserungschance mit genau dieser firma nicht mehr zuzumuten wäre, kannst du einen anderen unternehmer beauftragen, den mangel zu beseitigen - und dies der ersten firma in rechnung stellen bzw. aufrechnen/vom entgelt abziehen.
gerade wegen fällen wie deinem würde ich jedem bauherrn raten, sich vor baubeginn eine rechtsschutzversicherung zuzulegen. bei mir hat sich die prämie noch jedes jahr locker amortisiert. |
||
|
||
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
natürlich - kann man sich mit der baufirma gerichtlich anlegen...aber wer weiss wie lange ein prozess geht und wie hoch die wahrscheinlichkeit ist, dass man den prozess gewinnt, wenn die toleranzwertigkeit noch gegeben ist?
natürlich kann man auch nochmals einen gutachter beauftragen, ein gegengutachten zu stellen. und klar hat eine rechtsschutzversicherung noch nie geschadet.... hast du schon kontakt mit der gemeinde aufgenommen? mit der kanalabteilung? was sagen die dort? normalerweise muss der kanal von denen abgenommen werden bevor er an die leitung gehen darf...zumindest ist das bei uns so? welches gefälle verlegen die denn normalerweise? und eine ganz blöde frage...wieso hast du den kanalanschluss nicht gleich von der gemeinde machen lassen? lg |
||
|
||
@talamestra: - geld einbehalten unter hinweis auf die rechtliche situation ist was ganz anderes als prozessieren.das ist ein wesentlicher unterschied. soll die firma doch klagen - das ist für kunden die viel angenehmere position. klagt die firma, gesteht sie auch ein, dass sie nicht verbessern kann/will. |
||
|
||
hallo creator - ja aber ist es nicht so, dass man meist eine bankgarantie unterschreibt über die auftragssumme? dann das geld einbehalten ist in der regel etwas schwieriger - die bank muss mitspielen, und das tut sie in der regel nicht...
wenn der kanalanschluss lt. önorm b 2501 nicht austdrücklich im vertrag verankert ist, wird es ohnehin schwierig fürchte ich, zu seinem recht zu kommen.... die firma wird vermutlich auch klagen - auf bezahlung bereits erbrachter leistungen. dann liegt es am kunden, die beweise zu bringen, dass es anders ist. das problem ist ja, dass die firma die leistung bereits erbracht hat, die leistung zwar nicht der önorm entspricht, aber in der toleranzgrenze liegt.... somit ist es wohl am ermessen des richters, ob der an ein nicht-nachbessern-wollen der firma glaubt.... denn wenn es denn "eigentlich" korrekt verlegt ist, warum sollte die firma nachbessern...weisst was ich mein? lg tal |
||
|
||
Vielen Dank - für Eure Wortmeldungen!!!!
ALSO: Der Kanalanschluss an der Straße ist lt. Gemeinde in Ordnung. Wir haben aber das Problem, dass das Haus in einer Senke liegt, dh wir sowieso schon ein Problem mit der Höhe des Kanals haben. Wir müssen zB unsere Waschmaschine im Keller auf einen Sockel stellen, weil sonst der Abfluss nicht funktioniert. ÖNORM: Laut Sachverständigen (der Baufirma) ist der Kanal laut ÖNORM verlegt oder besser gesagt: Der Kanal ist zwar "nicht ganz" laut ÖNORM verlegt, jedoch innerhalb der Toleranzgrenze. Das heißt also: DER KANAL KANN SO BLEIBEN, WEIL INNERHALB DER TOLERANZGRENZE!! oder??? Natürlich kann ich versuchen mein RECHT durchzusetzen - das tu ich schon während des gesamten Bauvorhabens - aber irgendwann kann man auch nicht mehr streiten. Irgendwann hat man auch genug. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir sehr wohl abgeschlossen. Nun ist es aber so, dass diese bei Streitereien in Zusammenhang mit einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben nicht greift. Mich würde interessieren, welche Art Rechtschutzversicherung CREATOR abgeschlossen hat!!!!! Angeblich gibts für derartige Fälle keine. Wir haben mittlerweile auch den zweiten Sachverständigen beschäftigt - allerdings wegen anderer Dinge, die im Haus nicht in Ordnung waren. Ich kann Euch nur eines sagen: Die Kosten nur Geld und bringen gaaaaaar nichts. Es sei denn, man hat vor einen langwierigen Prozess zu führen (was wir eigentlich nicht wollen). Dann ist es sicher notwendig, ein ordentliches Gutachten zu haben. Uns hat der letzte Sachverständige ca 4.000,-- € gekostet und es hat nichts gebracht. Danke Euch für Eure gutgemeinten Ratschläge! LG Sandra |
||
|
||
stimmt - rechtsschutzversicherung übernimmt diese streitigkeiten nicht...ich hab bei meiner extra nachgefragt.
lg tal |