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tja - ad 1) normalerweise gar nichts mehr - du musst den plan neu bewilligen lassen. das heisst, neuen einreichplan machen und dann nochmal alles von vorn....
ad 2)bei uns wurde die einfriedung von der gemeine vorgeschrieben (kärnten) frag einfach am bauamt nach. ad 3) auch das wird dir nur die gemeine beantworten können, da das für jede unterschiedlich ist. ad 4) du kannst pflanzen was du willst, musst - soweit ich weiss, nur einen gewissen abstand zum nachbarn haben. (soweit ich bei uns weiss bei großen bäumen mind. 2 m). aber sonst kann dir keiner verbieten was du pflanzst...bist du unsicher, frag - richtig - beim bauamt deiner gemeinde. lg tal |