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zu deinen oder ihren gunsten? - die infos sind etwas dürftig - ist ein fixpreis vereinbart?
hier mal ein link für's vertragsrecht für laien: http://www.uni-graz.at/brewww_bydlinski_vo_vertragsr_folien_1_129-3.pdf fixpreis oder nicht, macht wenig, aber feinen unterschied: wenn kein fixpreis: für dich als konsument haftet der werkunternehmer: hat er zuviel verrechnet, liegt ein aufklärungsmangel §1168a ABGB ivm §874ABGB vor (kalkulationsirrtum) vor, den er richtigstellen muss. er muss dir den schaden ersetzen. hat er sich zu seinen ungunsten verrechnet, hat er als unternehmer auch pech gehabt - du brauchst nichts an mehrpreis bezahlen, es sei denn, er kann irgendwie beweisen, dass dies durch änderungen notwendig wurde. bei fixpreis: wie oben, bei seinen ungunsten würde dennoch die fixpreisregel greifen, es sei denn, da gab's etwa %-mäßige abstufungen (bis +/- 10% o.ä.) konsument sein, hat schon vorteile - du bist doch einer, oder als firma tätig? |
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zu ihren gunsten - hallo creator
ja, das ganze geht zu meinen lasten. fixpreis war keiner vereinbart sondern nur ein "ungefährer" betrag, welcher sich nun allerdings mehr als verdoppelt hat! |