|
|
||
bitteschön - ist hier schön beschrieben - http://www.rechtambau.at/Artikel/Haftungsr%C3%BCcklass
|
||
|
||
...die seite kann nicht geöffnet werden.
hallo susi, die Fa. könnte auch die 10% schon einkalkuliert haben und als Verlust abgeschrieben spaß beiseite, ich würde bei Endmontage gar nichts bezahlen. Du solltest dir die Zeit nehmen und in Ruhe die Arbeit kontrollieren (mit Gartenschlauch alles mal ordentlich einwässern) Das würde ich denen auch so sagen. Die Fa. soll dir eine Rechnung schreiben mit Zahlungsziel 14 Tagen und in der Zeit zahlst du dann. wann du die 10% zahlen musst? das müsste schon im Angebot oder AGBG beschrieben sein, schau ob das steht, ich aber bei Wintergärten unüblich, theoretisch wären es 3 Jahre. (bei unserem FTH FTH [Fertigteilhaus] steht im vertrag 5000.- Bankgarantie zur Absicherung auf 3 Jahre für etwaige Mängelbehebung) |
||
|
||
Also 10%?...vom Auftragsnehmer aus?...Gratuliere! - Der wesentliche Text aus dem Link:
"Üblicherweise ist der Haftungsrücklass nach Ablauf der Gewährleistungsdauer (bei Bauwerken drei Jahre ab Übernahme) an den Auftragnehmer auszuzahlen, sofern er zuvor nicht berechtigt in Anspruch genommen wurde." lg, |
||
|
||
|
||
Haftrücklass behältst normalerweise die Gewährleistungsfrist (meist 3 Jahre, aber solltest zur Sicherheit nochmal abklären) ein, im Folgemonat (also Monat 37 nach Schlussrechnungslegung) wird eine Auszahlung vorgenommen, wenn die Schlussbegehung innerhalb der 3 Jahre keine Mängel zu Tage bringt...
Und 10% find ich echt arg, normalerweise is der HRL auf mind. 2% beschränkt. Mehr als das kriegst selten... tante edit: kalki80 war schneller... ng bautech |