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10% zurückbehalten falls Mängel

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  •  SusiRatlos
  •   Bronze-Award
21.1.2014
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auftreten.
Liebe Forenmitglieder, könnt Ihr mir bitte sagen, zu welchem Zeitpunkt ich die letzten 10% der Auftragssumme zahlen muß?
Habe endlich eine Firma, die meinen Hauseingangsverbau (nennt sich hochstaplerisch "Wintergarten") maßgerecht machen wollte - soll am Do., 23.1. montiert werden. Ende November habe ich 30% Anzahlung geleistet und als man mir vorige Woche mitteilte, dass der Verbau am Donnerstag., 23.1. montiert würde, wurde mir mitgeteilt, dass ich den Rest bei/nach Montage zahlen solle und mir 10% der Auftragssumme einbehalten, falls im Nachhinein noch Mängel auftreten sollten.
Dass mich die Firma darauf aufmerksam macht, darüber bin ich angenehm überrascht, denn normalerweise muss man als Kunde auf so einer Vorgangsweise bestehen!
Meine Frage lautet nun:
WANN SPÄTESTENS MUSS ICH DIE LETZTEN 10% zahlen?
Wann spätestens kann bei so einen thermisch getretten Alu "Wintergartenverbau" ein Mängel auftreten? Im Sommer, wenn es heiß ist und sich das Aluminium ausdehnt? Oder in einem Winter, wenn es mindestens -15°C hat. Oder gibt es da vom Gesetzgeber eine vorgegebene Frist?
Danke!

  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
21.1.2014  (#1)
bitteschön - ist hier schön beschrieben - http://www.rechtambau.at/Artikel/Haftungsr%C3%BCcklass



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  •  johro
  •   Gold-Award
21.1.2014  (#2)
...die seite kann nicht geöffnet werden.

hallo susi, die Fa. könnte auch die 10% schon einkalkuliert haben und als Verlust abgeschrieben emoji spaß beiseite,

ich würde bei Endmontage gar nichts bezahlen. Du solltest dir die Zeit nehmen und in Ruhe die Arbeit kontrollieren (mit Gartenschlauch alles mal ordentlich einwässern) Das würde ich denen auch so sagen. Die Fa. soll dir eine Rechnung schreiben mit Zahlungsziel 14 Tagen und in der Zeit zahlst du dann.

wann du die 10% zahlen musst? emoji das müsste schon im Angebot oder AGBG beschrieben sein, schau ob das steht, ich aber bei Wintergärten unüblich, theoretisch wären es 3 Jahre.

(bei unserem FTH FTH [Fertigteilhaus] steht im vertrag 5000.- Bankgarantie zur Absicherung auf 3 Jahre für etwaige Mängelbehebung)

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  •  kalki80
21.1.2014  (#3)
Also 10%?...vom Auftragsnehmer aus?...Gratuliere! - Der wesentliche Text aus dem Link:

"Üblicherweise ist der Haftungsrücklass nach Ablauf der Gewährleistungsdauer (bei Bauwerken drei Jahre ab Übernahme) an den Auftragnehmer auszuzahlen, sofern er zuvor nicht berechtigt in Anspruch genommen wurde."

lg,

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  •  bautech
21.1.2014  (#4)
Haftrücklass behältst normalerweise die Gewährleistungsfrist (meist 3 Jahre, aber solltest zur Sicherheit nochmal abklären) ein, im Folgemonat (also Monat 37 nach Schlussrechnungslegung) wird eine Auszahlung vorgenommen, wenn die Schlussbegehung innerhalb der 3 Jahre keine Mängel zu Tage bringt...

Und 10% find ich echt arg, normalerweise is der HRL auf mind. 2% beschränkt. Mehr als das kriegst selten...

tante edit: kalki80 war schneller... emoji

ng

bautech

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