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2 Gerätehäuser verbinden in NÖ - bewilligungsfrei [NÖ]

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  •  Muhanak
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.4. - 8.5.2020
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo alle miteinander!

Ich habe folgendes Problem/Frage (NÖ - St. Pölten):

Ich besitze schon ein Gerätehaus "Biohort Avantgarde A1" mit 1,8 x 1,8 Fläche. Nun will ich dieses Gerätehaus mit dem gleichen Gerätehaus nur einer anderen Größe (z.B.) Biohort Avantgarde A3 erweitern, sprich gleich direkt angrenzend die zweite Gerätehütte dazustellen (selbe Breite nur andere Länge).

Die Gesamtfläche würde unter 10m² betragen, daher meiner Meinung nach bewilligungsfrei.

Wie sieht es hier rechtlich aus, zählt das nun als 1 Gerätehütte oder als 2 Gerätehütten? Muss ich die Gerätehütten irgendwie verbinden wie z.B. eine Durchreiche machen, damit es als 1 Gerätehütte zählt?

Hintergrund ist der dass in NÖ nur 1 Gerätehaus und 1 Gewächshaus bewilligungsfrei sind.

Ich hätte auch schon eine Anfrage an die zuständige Baupolizei gestellt die haben aber das irgendwie falsch verstanden und meinen dass ein Bauansuchen notwendig wäre weil es 2 Gerätehütten sind. Auf den Kontext mit dem Verbinden der Gerätehütten sind sie nicht eingegangen...

Welche Möglichkeiten habe ich?

Dank im Voraus

Florian

  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.5.2020  (#1)
Wie du richtig erkannt hast, ist die entscheidende Frage, ob es sich um 1 oder um 2 Gebäude handelt.
Damit man nur von 1 (einheitlichen) Gebäude sprechen kann, muss es eine "konstruktive" (d.h. technische) Verbindung zwischen den Bauteilen geben. Eine "funktionale" Verbindung (z.B. "Durchreiche") reicht da nicht.

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  •  Muhanak
7.5.2020  (#2)
Danke ! 

Was genau verstehst du als technische Verbindung? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2020  (#3)

zitat..
Muhanak schrieb: Was genau verstehst du als technische Verbindung?

es gibt baulich/konstruktive Verbindungen. Es geht also nicht, dass ich eines wegnehme und das andere bleibt für sich allein ohne irgendwelche Zusatzmaßnahmen vollwertig stehen.

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