Ich stehe mit meinem Haus kurz vor der 3 Jährigen Haftabnahme mit dem Bauträger. Meine Frage nun, gibt es irgendwo Vorschriften, wofür der Bauträger nun haftet und wofür nicht. z.B. wenn im Innenputz ein Riss ist, ist der Bauträger dann verpflichtet diesen vom Maler ohne Kosten ausbessern zu lassen. Oder wenn ein paar Fliesen gesprungen sind, muss er diese dann austauschen, Risse an den Stößen bei Gipskartonplatten, etc. Weil sonst könnte der Bauträger mich ja immer behaupten, dass dies nicht unter Gewährleistung fällt und sich so etwas ersparen, wenn ich keine Rechtsgrundlage habe.
Danke für Eure Hilfe!
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