Hallo! Ich habe ein rechteckiges Grundstück mit ca. 550qm. Da ich mein Haus mit der kürzeren Breitseite in Längsform aufstellen möchte und meine hintere Grundstücksgrenze kein Bau- sondern Wiesenland ist (vertikale Erhöhung von ca. vier Meter als Grundstücksgrenze), möchte ich unbedingt mit einer dafür notwendigen Feuerschutzwand in diese Erhöhung bauen. Sprich ich möchte den gesetzlichen 3-Meter-Abstand nicht einhalten, auch weil ich eben nur "gehört" habe, dass sich dieser Abstand nur auf Bauland bezieht. Darf ich das? Natürlich ist das vermutlich von Gemeinde zur Gemeinde unterschiedlich. Ich möchte mich lediglich vorinformieren, bevor ich weitere Recherche bei der Gemeinde mache. Kennt sich da jemand aus? LG
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