« Hausbau-, Sanierung  |

3 Meter Abstand zum Nachbarn?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  chris07
5.10.2010 1
1
Hallo! Ich habe ein rechteckiges Grundstück mit ca. 550qm. Da ich mein Haus mit der kürzeren Breitseite in Längsform aufstellen möchte und meine hintere Grundstücksgrenze kein Bau- sondern Wiesenland ist (vertikale Erhöhung von ca. vier Meter als Grundstücksgrenze), möchte ich unbedingt mit einer dafür notwendigen Feuerschutzwand in diese Erhöhung bauen. Sprich ich möchte den gesetzlichen 3-Meter-Abstand nicht einhalten, auch weil ich eben nur "gehört" habe, dass sich dieser Abstand nur auf Bauland bezieht. Darf ich das? Natürlich ist das vermutlich von Gemeinde zur Gemeinde unterschiedlich. Ich möchte mich lediglich vorinformieren, bevor ich weitere Recherche bei der Gemeinde mache. Kennt sich da jemand aus? LG

  •  charly144
5.10.2010  (#1)
bauordnung und flächenwidmungsplan - die bauordnung kannst einfach mal googlen - ist landessache

bzw. hast du im flächenwidmungsplan - wo dein grundstück ein teil davon ist - stehen, ob du bis an die grundstücksgrenze bauen darfst, oder die 3 m einhalten musst. auskunft dazu bekommst bei der gemeinde. einfach mal anfragen.

es ist eigentlich nicht von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich, sondern von flächenwidmungsplan zu flächenwidmungsplan. unterschiedliche grundstücke können unterschiedliche auflagen haben.

das ist jetzt die laienhafte darstellung emoji



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Frage zu Bodenplatte