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30cm unter geplantem Straßenniveau

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  •  LtUngustl
24.2. - 1.3.2023
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Wir wohnen nun seit knapp einem Jahr in unserem Haus an einer neu aufgeschlossenen Schotterstraße und würden gerne unsere Einfahrt pflastern.
Wir haben nun einen Straßenplan von der Gemeinde bekommen und festgestellt, dass derzeit an einer Stelle vor unserem Haus die aktuelle Höhe der Schotterstraße 30cm über dem geplanten Straßenniveau liegt.

Auf Nachfrage hat uns die Gemeinde an das Ingenieurbüro, welches den Plan erstellt hat, verwiesen. Die Ingenieure meinten, wir sollen uns an den Plan halten, das Niveau muss so ausgeführt werden um die Entwässerung zu gewährleisten.

Ist es tatsächlich realistisch, dass hier 45cm abgetragen werden (bei angenommenen 15cm Aufbau) bevor die neue Straße. asphaltiert wird?

  •  herbert1988
24.2.2023  (#1)
Bei uns wars das Gegenteil, von der ursprünglichen Aussage der Gemeinde sind dann noch 40 cm draufgekommen.
Mit dem Nachteil, dass unser Haus unnötiger Weise 40 cm zu tief gebaut wurde was in Summe ca. 20 k Mehraufwand bedeutet hat (Ausbaggerung, Stützmauern rund ums Haus).

Nachdem wir dann ein Gefälle in die Garage gehabt hätten, wurde nach mehrmaligem Bereden die Straße vor unserem Haus 2x "gedreht". Sieht witzig aus, so haben wir allerdings ein Gefälle vom Haus weg.

Also bei uns in der Gemeinde ist die tatsächliche Ausführung und die geplante teilweise ganz unterschiedlich. Ich kenne hier mehrere Fälle wo das zu einem gröberen Problem geführt hat. 

Ich würde mich also auf keinen verlassen, es kann alles passieren.

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  •  LtUngustl
24.2.2023  (#2)
Ja, vor einem ähnlichen Problem stünden wir auch.

Wenn ich die Einfahrt 10cm über dem aktuellen Schotterstraßenniveau pflastere und dann nach Plan gearbeitet wird, dann ist meine Einfahrt am Ende 30cm zu hoch (und beinahe eben mit unserer FOK). Halte ich mich an den Plan und die Straße wird nicht abgegraben, dann bin ich um 30cm zu niedrig.
Auch wenn ich jetzt die Einfahr irgendwo in der Mitte ausführe, bin ich am Ende 15cm zu hoch oder zu niedrig - funktioniert also auch nicht.

Ich frag mich, weshalb es einen Bebauungsplan gibt und ich mich an diesen halte, wenn dann am Ende die fertige Straße nicht auch nach Plan umgesetzt wird?




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  •  herbert1988
24.2.2023  (#3)
Wir hatten 2x eine Begehung vor Ort, vorm Bau und nachm Bau vor Komplettierung der Straße.
Naja was soll man sagen, es ist anscheinend nicht so einfach oder den Personen einfach teilweise egal.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
1.3.2023  (#4)
naja die niedrigste kanalabflussöffnung sollte auch 30cm über straßeniveau sein, so empfehlen es die meisten stadtwerke. wenn die straße ordentliches gefällt wo anders hin als zu deinem grundstück hat, würde ich das nicht so tragisch sehen. ansonsten mit dem amtsleiter mal sprechen, ob vor der asphaltierung eine ab-baggerung möglich ist, bzw. ob die gemeinde etwas dagegen hat, wenn du das auf eigene kosten veranlasst.

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