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so ist es... |
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....uiii - das ist dann wohl sehr blöd - da wärs dann wohl besser nochmal umzuschwenken auf einen 25kW WR WR [Wechselrichter] - ist das ein Problem wenn man schon auf eine Förderung angesucht hat auf 30kW? Hätte einen Huawei Sun-2000 WR WR [Wechselrichter] geplant gehabt - den gibts aber bei uns anscheinend nicht mit 25kW - gibts empfehlungen für einen 25kW WR WR [Wechselrichter]? Hybridfähige WR WR [Wechselrichter] gibts ja auch nur bis 10kW oder? Das heißt wenn ich das wollen würde, bräuchte ich 2 WR WR [Wechselrichter] was ja die Anschaffungskosten auch wieder in die Höhe treiben würde.... |
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Es geht ja doch auf die 25kwP Modulspitzenleistung. Also würde in deinem Fall auch ein 20kw WR WR [Wechselrichter] reichen. |
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ich würd schaun, ob man das irgendwie als 2 Anlagen deklarieren, anmelden kann. die 38kWp auf 25kWp zu kastrieren wär schon echt bitter... Leider scheint unser Gesetz so dämlich zu sein und auf Modulspitzenleistung und nicht auf Engpassleistung zu schauen. Aber mehrere 25kWp Anlagen wären möglich. Ist halt die Frage, ob das evtl. über 2 Zählpunkte zu realisieren ist z.B. ?! |
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...die Idee hatte ich auch schon mal mit zwei Zähler jedoch wie realisiert man das dann im Winter zB. wenn ich mehr Strom benötige für die WPWP [Wärmepumpe] als eine Anlage liefert... Platz hätte ich sogar mehr also für 38kWp Modulleistung - nur ist halt als Privater nicht so einfach eine Anlage mit mehr als 30kW zu machen. Nächster Punkt ist ja der dann mit den max. 180€/MWh - muss man dann auf die 180€/MWh auch noch Steuern zahlen wenn man über 25MWh einspeist - richtig? |
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Das ginge z.B. mit einer lokalen EEG. Sowas geht z.B. auch bei Wohnhäusern mit mehreren Zählern. Oder im Haus wo es noch von früher 2 Zähler gibt. Da kann dann einer fürs Einspeisen und einer für Bezug verwendet werden, usw. das gibts viele Spielereien... |
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Aber eins ist klar: Schrecklich viel Papier und Hürden... leicht hast es nicht in Ö |
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Ich hab ja unten meine Anlagenvorstellung gemacht, bin am selben Punkt wie du, könnte auch auf das Dach 45kWp legen. Der Gedanke mit mehreren Zählpunkten ist mir auch gekommen. Würde bei mir auch funktionieren, aber wenn die dann wieder auf mich bzw. meine Frau laufen, dann würde das ganze nicht gehen oder doch? |
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Steueroptimiert und zulässig wäre "aus meiner Sicht" (aber keine Ahnung, ob die irgendwo gehör findet... 😉) Anlage A - 23kWp auf Zählpunkt A, angemeldet auf Herrn dashboard. -> steuerfrei bis 12,5MWh Anlage B - 22kWp auf Zählpunkt B, angemeldet auf Frau dashboard. -> steuerfrei bis 12,5MWh Zusammen: 45kWp, Steuerfrei bis 25MWh |
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mein Gedanke waren Anlage A Herr/Frau dashboard 25MWh Steuerfrei Anlage B Herr/Frau dashboard 25MWh Steuerfrei Oder müssen dann Mitzi Tant und Pepi Onkel herhalten... Nein... Spaß bei Seite, ich habe da noch Mieter auf die läuft derzeit der zweite und dritte Zählpunkt. Müsste ich dann einen Einspeißevertag mit den Mietern machen...? Bzw. macht es etwas komplexer wegen Anlagenabschreibung, wenn ich diese den Mietern zu Verfügung stelle.. ich hab meinen Steuerberater, habe ich aber mit dem Thema nicht konfrontiert... d.h. Zählpunkt 1 -> 24kWp -- > 2x12kW Wechselrichter Zählpunkt 2 -> 10kWp -- > 1x10kW Wechselrichter = Mieter1 Zählpunkt 3 -> 10kWp -- > 1x10kW Wechselrichter = Mieter2 |
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vielleicht am Besten hier weiter diskutieren, da gehts genau um das: https://www.energiesparhaus.at/forum-versteuern-der-pv-anlage-afa-etc/66664_22#682752 |
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....bin aktuell total unschlüssig was ich jetzt machen soll. Hab ja schon für eine 30kWp Anlage angesucht aber natürlich noch keine Zusage bekommen. Ist das ein Problem wenn ich dann nur eine 25kWp Anlage mach? Weiters hat mir NetzNÖ schon eine Rechnung für das Netzzutrittsentgelt geschickt für die 30KW Anlage (15€ Netto/kW) Kann ich mit dem aktuellen Stand noch umschwenken auf die kleinere Anlage? |
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Hallo, eine Allgemeine Frage: ist eine 30kWp Anlage gegenüber einer 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage steuerlich wirklich so unaktraktiv? Die 30 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage produziert mir ja mehr Strom als die 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage. Durch die größere Anlage habe ich ja im Winter mehr zu Verfügung. Ist dieser Vorteil einer größeren Anlage in Wirklichkeit kein Vorteil weil ich so viele Steuern darauf zahle? Ich weiß schon keiner zahlt gerne Steuern... Wie groß muss denn die Anlage sein dass ich einen Vorteil gegenüber einer 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Anlage habe? 50 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]? 100 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]? |
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Das kann doch keiner beantworten, hängt ja komplett von deiner Einkommenssteuersituation ab. Wenn du und deine bessere Hälfte aktuell so gut wie keine Steuern zahlt, wird der Punkt möglicherweise bei 30kWp liegen, wenn ihr 55% Steuern zahlt, dann ebenso möglicherweise erst bei 70kWp. (Achtung Hausnummern!) Man wird das wohl individuell durchrechnen müssen. |
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Vielen Dank für die Antwort. Jetzt kann ich mir was vorstellen. Ich wusste ehrlich gesagt nicht das dass mit meiner Einkommenssteuersituation zusammen hängt. Jetzt verstehe ich auch endlich das mit der Anlagengrenze und der Einspeismenge, da gibt es keinen "Pauschalsteuerbetrag". Danke 👍 |
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habs für mich mal durchgerechnet, und bei mir macht eine Anlage zw. 25,1 und ca. 28kWp überhaupt keinen wirtschaftlichen Sinn. Ab so ca. 30kWp kommt dann langsam ein wenig Sinn in die Sache. Da wäre es dann auf lange, lange Sicht trotz höherer Steuern irgendwann trotzdem so besser. Je höher die Leistung dann wird, umso eher wirds sinnvoll. Ist aber natürlich sehr von der eigenen Situation, der Anlage, mit/ohne Speicher, dem Ertrag, Eigenverbrauch, den Energiepreisen, Anschaffungskosten usw. usw. abhängig. Eines ist aber klar: über 25kWp gibt es mit Sicherheit mal einen riesen Sprung in der Amortisationszeit. Umso größer die Anlage, umso weniger Schlimm. Edit: Es sei denn der 18C/kWh EU-Preisdeckel kommt... dann haut es das Ganze nochmal durcheinander. Also: Kalkulieren brauchst aktuell eh fast nimmer. Entweder spielen die Energiepreise nicht mit, und lassen keine Kalkulation zu, oder die Regierungen verbieten, versteuern, oder Deckeln je nach Laune. |
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also angenommen ich speis im Jahr 20MWh (mit 25kWp Anlage) ein, bekomme ich so wie es aktuell aussieht mit der Höchstgrenze von 180€/MWh 3600€ Wenn ich zB eine 38kWp Anlage aufs Dach baue die dann zB. 35MWh einspeist, bekomme ich 6300€ - 42% Steuer = 3654€ weil ja die Gesamteinnahmen versteuert werden müssen (außer die 730€ Freigrenze) ....das glaube ich eben auch. darum wollte ich ja auch eher das Maximum realisieren um im Winter auch noch "einiges" an Strom für die WPWP [Wärmepumpe] zur Verfügung zu haben..... |
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Das Aufteilen auf 2 Leute (wenn möglich) erlaubt die Nutzung von 2 Freibeträgen und wenn einer der beiden weniger verdient auch weniger Steuern als beim Höherverdiener, außerdem kannst du AfA geltend machen, d.h. dein Erlös wird niedriger sein ... ließ doch mal den Steuer-thread. |
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Bau so groß wie möglich und freue dich im Winter über den eingesparten Strom. Mit WPWP [Wärmepumpe], E-Auto und womöglich noch Speicher bleibt dann sowieso so gut wie nichts mehr zum Einspeisen über. Steuern müsstest du jetzt auch schon zahlen, also daran ändert sich nichts. Aber es wäre schade um jedes nicht gebaute Dachmodul. |
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Das geht (zumindest in NÖ) Was man bedenken muß wenn man 2 Anlagen mit getrennten Zählpunkten macht: Es darf nur eine Anlage mit dem Hausnetz verbunden sein und die kann entweder als Überschussanlage oder Volleinspeiser laufen. Die zusätzliche Anlage muß ein Volleinspeiser sein (können auch mehrere sein, bis zum technischen Limit der Leitung, wo die Einspeisung erfolgt). LG, Andy |
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Diese Höchstgrenze gilt nicht für die "kleinen" PV Betreiber. |
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