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§64 - (10) Zu- und Ausfahrt mit einer Breite von 6 Meter [NÖ]

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  •  adler
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
5.9.2022 1
1
Liebe Leute,
ich brauche ein paar Tipps bzgl. meiner Baubehörde:
Vor fast einem Jahr habe ich bei der Behörde eingereicht, dass mit eine Auffahrt zur Garage befestigt wird, da hier ein ca. 1 Meter breiter Streifen loser Untergrund ist, der auch wenns feucht ist, Straße oder Garage verunreinigt. 

In der Folge machte die Behörde einen Lokalaugenschein und kam retour mit folgender Aussage:
Eine Befestigung kann durchgeführt werden. Aber (!), es wurde die maximale Breite von 6 Metern um 15cm überschritten und ich muss das zuerst anzeigen, bevor die Behörde die Befestigung freigibt.

Ich habe allerdings nie eine bauliche Änderung der Straßenfront durchgeführt. Doch leider gibt auch der Bauakt die genauen Maße nicht her (ca. 50 Jahre alt - siehe Anhang).

- Muss ich nun einen Plan zeichnen der die ursprüngliche Zeichnung korrgiert (grau da Bestand) und die korrekten Maße beinhaltet?
- Zählt zu den 6 Metern auch die Eingangstür - sprich da wo kein Auto reinfahren kann (aber eventuell ein Fahrrad oder Motorroller)?


2022/20220905534446.png

Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.9.2022  (#1)
Ehrlich gesagt: ganz kenn ich mich nicht aus.

zitat..
adler schrieb: Vor fast einem Jahr habe ich bei der Behörde eingereicht,

Was meinst mit "eingereicht"? Du hast ein Bauansuchen gestellt? Wofür genau?

zitat..
adler schrieb: und ich muss das zuerst anzeigen, bevor die Behörde die Befestigung freigibt.

Was genau musst du jetzt "anzeigen"? Was meinst du übverhaupt mit "anzeigen"? Eine Bauanzeige? Was genau ist das anzeigepflichtige Vorhaben?

zitat..
adler schrieb: da hier ein ca. 1 Meter breiter Streifen loser Untergrund ist

Wo genau liegt dieser 1m breite Streifen (bitte einen Lageplan!)? Auf deinem Grund oder auf Öffentlichem Gut?

Und: was genau hat das alles mit §64 Abs. 10 NÖ Bauordnung zu tun? Was steht denn dort?




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