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Die Frage ist ob es trotz fehlender Dienstbarkeit im Grundbuch, eine Art "Ersitzen" gibt für A1 als Leitungsträger? Es gäbe ja auch Enteignungsoptionen aus öffentlichem Interesse? |
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Glaube ich eher nicht, weil es ja immer Alternativen gibt (was bei einem Wegerecht ja oftmals nicht wirklich gegeben ist zum Beispiel) |
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Ja das Thema ist, dass nach diesem Grundstückstausch, die Leitung quer durch mehrere Grundstücke führt (oder dran vorbei) und das früher halt so auch richtig war, aber heute nicht mehr. Ein Techniker meinte mal, dass "diese Leitung eh nur mehr zu dem Haus da oben" (meine Eltern) gehen würde. Faktisch wäre also die Leitung dann nur mehr eine Anbindung aus anno dazumal, die jetzt nur mehr für das Haus meiner Eltern dienlich ist? Ich weiß es nicht. Da würde ich freilich nichts machen, wenn es sonst keinen stört - und auch sonst nicht, denn selbst wenn die kommen und sagen, wir ziehen die Leitung raus, würde mich das nicht stören (den schmalen Grat können sie ja ausheben oder die Leitung gleich aus dem Leerrohr ziehen (am anderen Ende). Die anderen Häuser haben alle ihre eigene "Schaltstelle" an der Straße. Ist halt alles mal 1997 oder so erneuert / verändert worden (war auch zuerst oberirdisch als Masten, wurde dann in die Erde verlegt). |
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