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Ab 1. Jänner 2024 Änderung der Berechnung des Marktpreises - ÖMAG

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  •  cnbnjn
25.12.2023
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Der zu vergütende Marktpreis wird künftig monatlich und im Nachhinein festgesetzt. Der neue Preis richtet sich nach dem bisher bekannten Marktpreis nach § 41 Abs 1 ÖSG. Er kann aber nie höher sein als der an der Strombörse erzielte Vermarktungspreis (Day-Ahead Auktion). Als Preisuntergrenze wurden 60 Prozent des bisherigen Marktpreises gesetzlich festgelegt. Diese Untergrenze wird auch dann nicht unterschritten, wenn der durchschnittlich erzielte Vermarktungspreis an der Strombörse niedriger ist.


Was bedeutet das konkret für den ÖMAG Tarf?

  •  TomF79
  •   Bronze-Award
25.12.2023  (#1)
Andere Threads durchlesen, wurde schon mehrfach diskutiert.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
25.12.2023  (#2)
@­energiesparhaus
kann man vermutlich mit Verweis auf die anderen Threads schließen 

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
25.12.2023  (#3)
Siehe https://www.energiesparhaus.at/forum-oemag-marktpreis-q1-2024-marktpreis-lotto-fuer-q1/74953

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