ich überlege wie das abgasrohr meiner brennwertherme verlaufen soll. es stellen sich folgende bedingungen:
- eingeschoßiger bungalow
- therme steht in einem technikraum
- technikraum grenzt an keiner aussenwand
meine überlegung wäre, das abgasrohr durch die betondecke in den spitzboden zu lassen, und von dort waagrecht von der aussenwand rausgehen zu lassen. (über der betondecke gibt es eine übermauerung von 2 ziegelreihen auf denen dann der dachstuhl aufliegt, in dieser übermauerung schaut das rohr raus)
spricht etwas dagegen?
wie hoch ist der übliche durchmesser eines abgasrohres?
kein rauchfangkehrer..der gasversorger sagt bei waagrechter ausführung wird keine abnahme vom rauchfangkehrer verlangt. die gemeinde sagt, dass die kamin-pflicht im neuen oö bautechnikgesetz gefallen ist und wenn kein kamin da ist auch keine abnahme vom rauchfangkehrer notwendig ist. ich will nur wissen ob es brandschutztechnisch erlaubt wäre das abgasrohr durch den dachbereich zu führen. leider kennen sich die gemeinde und der baumeister da auch zu wenig aus, da ich einer der ersten bin der ohne kamin baut. dass waagrecht grundsätzlich verboten wäre kann ich mir nicht vorstellen, da einige regionale heizungsinstallateure die waagrechte ausführung angeboten haben.
frag - trotzdem den rauchfangkehrer, wir sind zwar in nö zuhaus und hatten wegen dem rauchrohr ohne rauchfang ziemliche probleme mit dem rauchfangkehrer.
re. - Bis zu 10m Rohr sind Standard,die meisten Hersteller bieten das an. Wenn es laenger wird muss u.U. ein zusaetzlicher Propellor mit eingebaut werden(Herstellernangaben beachten).Auf's Gefaelle ist zu achten,das Kondensat sollte(muss!)frei ablaufen koennen.
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