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Abrechung Vollwärmeschutz

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  •  nik8
29.2. - 4.3.2008
4 Antworten 4
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Hallo,

ich habe leider keine ÖNORM zur Hand und meinen Architekten erreiche ich derzeit nicht. Bitte also um Unterstützung bei folgender Frage:

Meine Baufirma hat den WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] (Vollwärmeschutz) und den Putz über die gesamte Fassadenfläche ohne Berücksichtigung von Fenstern abgerechnet (Die Abrechnung erfolgt nach dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibung).
Ist das korrekt? Gibt es Mindestgrößen für die Öffnungen?

lg & Danke
Klaus

  •  Harald
29.2.2008  (#1)
alles was unter 8 qm ist - wird als Fläche gerechnet.


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  •  aku
29.2.2008  (#2)
Abrechnung - ganz so einfach ist es nicht!
Öffnungen bis 0,5m² sind nicht abzuziehen, bis 4m² sind sie nicht abzuziehen wenn mind. eine Leibungsseite des WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] mit Deckschicht versehen ist.
Über 4m² sind sie generell abzuziehen, allerdings sind die Leibungsflächen zu ermitteln u. zu rechnen (auch bei Flächen unter 0,5m²). ON B 2259

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  •  nik8
29.2.2008  (#3)
Kosten - Danke einmal.

@ aku: Gelten deine Aussagen nur für Putzarbeiten oder auch für WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem]?

In meinem Inneren sträubt sich etwas wenn ich daran denke, dass ich ca. 40 m2 bezahle (Summe aller Fenster), die ich nicht bekommen habe.....
Aber das ist eine andere Sache!

lg
Nik

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  •  aku
4.3.2008  (#4)
@nik8 - Die Önorm B 2259 bezieht sich auf WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] (Werksvertragsnorm-Herstellung von Außenwand-WDVS, Pkt. 5.5.2 Ausmaßfeststellung).
Sicher sträubt man sich etwas, wenn man allerdings die Mehrarbeit gegenüber Flächen ohne Öffnungen (Zuschnitt, Leibungen,..) bedenkt, paßt es schon wieder ungefähr).

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