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Für die AfA von bebauten Grundstücken gibt es 3 verschiedene Sätze, je nachdem wo sich die Wohnung befindet. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009521 Keine, du musst das selbst ermitteln - sofern du kannst - und dann in der Einkommensteuererklärung E1 anführen. Von den Herstellkosten der Wohnung (inkl. Nebenkosten) scheidest du bspw. 20% aus, von dem reduzierten Wert nimmst du 1,5% als jährliche Werbungskosten, die wiederum deine steuerpflichtigen Mieteinnahmen reduzieren. |
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